Aktien Erbe – Alles zur Erbschaftssteuer und den Regeln dieser Steuer!
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 22.12.2020
Viele Menschen möchten gerne sich und auch ihre Kinder sowie Enkelkinder absichern. Nicht selten werden Aktien als Erbe vermacht. Natürlich ist die Hoffnung groß, dass die Hinterbliebenen von den guten Aktienwerten profitieren können. Aktien zu erwerben und sehr lange bis in die Zukunft aufzubewahren, ist durchaus nicht verkehrt. Jedoch sollten Sie immer darauf achten, dass sich Aktien auch negativ als Erbe auswirken können. Wenn Sie gerne Aktien für die Zukunft nutzen möchten oder gar als eigene Altersabsicherung, sollten Sie unterschiedliche Dinge beachten. Schließlich möchten Sie doch nicht, dass Ihre Hinterbliebenen schlussendlich viele Nachteile mit dem Erbe haben, oder?
Aktien als Erbe – Grundlegende Überlegungen
Bevor Sie nun einen Schreck bekommen und Ihre Aktien verkaufen, sollten Sie überlegen, welche Nachteile Ihre Aktien als Erbe haben können. Wenn der eigene Tod einsetzt, ist es natürlich schon deutlich zu spät, um den Nachlass zu ändern. Aus diesem Grund sollte noch während der Lebzeiten nachgedacht werden, ob Aktien als Erbe wirklich sinnvoll sind. Schließlich muss man unterschiedliche Dinge beachten, um keine Schwierigkeiten mit dem Nachlass zu bekommen.
Wenn Sie über gewisses Vermögen verfügen und es gerne in Form von Aktien anlegen möchten, sollten Grundüberlegungen erfolgen. Die meisten Personen, die Aktien als Erbe aufweisen, haben nicht erst kurz vor ihrem Tod in Aktien investiert. Vielmehr sind die Wertpapiere schon vor vielen Jahren gekauft worden und bieten im besten eine hohe Summe an, wenn die Papiere erneut verkauft werden. Damit Sie keine Probleme mit dem Erbrecht erhalten, sollten Sie am besten einen Anwalt zu Ihrer aktuellen Situation befragen. Wenn Sie nämlich Ihr Eigentum im Ausland vererben, tritt das Internationale Erbrecht ein. Ein Fachanwalt für Erbrecht kann Ihnen im besten Fall weiterhelfen, da auch das deutsche BGB zum Thema Erbrecht nicht ganz einfach für Laien zu verstehen ist.
Sicher sind häufig die handschriftlichen Testaments, die Sie gerne mithilfe eines professionellen Notars erstellen können. Experten, die sich mit Aktien als Erbe befassen, können Ihnen jedoch noch ein wenig direkter nachhelfen, um keine Fehler zu begehen.
Aktien als Erbe sind kompliziert
Aktien als Erbe und somit als Bestandteil des Nachlasses kann ein wenig problematisch sein. Ein Aktiendepot, mit dessen Hilfe der Aktionär die Aktien gekauft hat, bedarf einer bestimmten Handhabung. Erben können nur dann über den Nachlass entscheiden, wenn sie als solche ernannt wurden. Nach der Erbauseinandersetzung können die Erben mit Belegen den Nachlass handhaben und entsprechende Entscheidungen einleiten. Sie müssen als Erbe beachten, dass die Aktiendepots ohne Hintergrundwissen nicht leicht zu handhaben sind. Die Kursschwankungen, die der Verstorbene vielleicht sehr gut gemanaged hat, können Ihnen als Erbe zur Last fallen. Die Risiken, die der Aktienhandel aufweist, können sogar im schlimmsten Fall zum kompletten Verlust des Kapitals führen.
Erben, die das erste Mal mit Aktien zu tun haben, verlieren häufig sehr viel Kapital, wenn nicht die ganze Summe. Aus diesem Grund bietet es sich an, eine Vollmacht zu erstellen, um eine Person zu bevollmächtigen, das Depot zu verwalten und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, falls diese notwendig sind.
Zusätzlich bietet sich eine Bankvollmacht an, um schon früher die Weichen dafür zu stellen, dass der Nachlass nicht an Wert verliert. Wer durch eine Vollmacht befürchtet, die Kontrolle über das Depot zu verlieren, kann die Vollmacht auch auf eine andere Art und Weise formulieren. Die Verfügungsmacht kann nämlich auch erst nach dem Tod des Vollmachtgebers auf den Bevollmächtigten übergehen. Somit ist schon eher eine Einweisung in den Handel möglich und kann außerdem dazu führen, dass ein Verlust der Wertpapiere nicht einsetzt. Mit einer Vollmacht hat der Bevollmächtigte die Verfügungsmacht über das Depot, ist jedoch auf keinen Fall der Eigentümer. Erst mit dem Erbschein können weitere Schritte eingeleitet werden, um das Depot zu übernehmen.
Achten Sie auf die Erbschaftssteuer
Der Tod einer Person führt schnell zur Verwirrung unter den Hinterbliebenen. Immerhin sind die wenigsten Personen in Deutschland bereits mit der Erbschaftssteuer in Kontakt geraten. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, welcher Wert des Depots als Berechnungsgrundlage genutzt werden muss, um die Steuer zu erheben. Der Gesetzgeber hat jedoch klare Richtlinien erstellt und festgehalten, dass der Betrag des Aktiendepots versteuert werden muss, der am Tag des Todes des Depotinhabers aktuell war. Nach §11 BewG des Bewertungsgesetzes, müssen börsennotierte Wertpapiere mit dem am Stichtag notierten niedrigsten Kurs versteuert werden. Wenn die Aktien nach dem Todestag plötzlich stark an Gewinn zulegen, muss man diesen Betrag fernab der Erbschaftssteuer versteuern. Freibeträge werden natürlich auch weiterhin berücksichtigt. Ähnlich sind Aktien als Erbe wie Immobilien, die nach dem Tod vererbt werden.
Natürlich verlangt die Bundesrepublik Deutschland auch wieder nach dem Tod eines Aktieninhabers nach einem hohen Steuerbetrag für den Nachlass. Es ist festgelegt, dass der Erbe natürlich die Höhe der Steuern von seinem Erbe abgeben muss. Problematisch ist außerdem, dass das Erbe nicht unmittelbar nach dem Tag der Erbschaft an den neuen Inhaber übergeben werden kann. Mehr Informationen zu Aktien Steuern finden Sie hier.
Der Notfallplan
Erben, die erst nach einigen Tagen oder gar Wochen über das Depot verfügen können, haben oft sehr starke Verluste zu verkraften. In einigen Fällen ist bereits der Ruin des Erben erreicht worden, da keine entsprechenden Notfallschritte eingeleitet werden konnten. In diesem Fall können Sie zwei Schritte prüfen, ob Sie sich nicht doch gegen einen finanziellen Tiefpunkt in Ihrem Leben schützen können:
- Vollmacht erstellen: Sie sollten die Person noch vor ihrem Tod zu dem Aktiendepot befragen, ob eine Vollmacht für den Inhaber nicht infrage kommt. Immerhin kann mit einer erstellten Vollmacht, die zu Lebzeiten des Inhabers erstellt wurde, eine direkte Handlung nach einsetzen des Todes stattfinden. Werden die Aktien als Erbe übergeben, müssen die Erben nicht erst auf den Erbschaftsschein warten, sondern können schon deutlich eher Wertpapiere verkaufen. Ein Kursfall ist auf diesem Weg zu vermeiden. Die Erteilung des Erbscheins kann in einigen Fällen sogar mehrere Monate dauern.
- Erbe ausschlagen: Wenn man vorab keine Vollmacht für den Erben erstellt hat, um mit dem Depot zu handeln, sollte man im schlimmsten Fall das Erbe ausschlagen. In der Regel besteht eine Frist von sechs Wochen, um das Erbe auszuschlagen und somit nicht anzunehmen. Sie sollten jedoch erst nachfragen, inwiefern die Aktien als Erbe einen Nachteil für Sie darstellen. Sie können einen Erlaßantrag bei der Finanzverwaltung stellen. Betroffene können in der Regel mit einem teilweisen Erlass der Steuer rechnen.
Die Regeln der Erbschaftssteuer beachten
Kinder, die um ihre Eltern trauern, werden wahrscheinlich nicht direkt an die Erbschaftssteuer denken. Nach einer gewissen Zeit müssen sie sich jedoch damit abfinden, dass der Tod der Eltern finanzielle Folgen für die Kinder haben könnte. Jede Person, der in Deutschland Vermögen erbt, seien es Aktien als Erbe, muss sich früher oder später mit der Erbschaftssteuer befassen. Die Höhe der Erbschaftssteuer ist davon abhängig, wie viel Erbe an die Hinterbliebenen übergeben wird und wie viele Personen erben werden.
Natürlich gibt es auch Freibeträge. Kinder haben einen Freibetrag von 400 000 Euro. Darüber hinaus besteht je nach eigenem Alter ein Versorgungsfreibetrag von bis zu maximal 52 000 Euro. Der Versorgungsbetrag ist umso höher, je jünger das Kind ist, dass das Vermögen erbt. Der Ehepartner hat einen Freibetrag von 500 000 Euro. Außerdem kommt ein zusätzlicher Versorgungsfreibetrag hinzu, der 256 000 hoch ist. Kinder und hinterbliebene Ehepartner erhalten zusätzlich einen weiteren Versorgungsfreibetrag. Dieser ist zur Sicherstellung der Versorgung nach dem Tod des Partners vorhanden. Die Höhe der Rente muss man anhand der Dauer der Bezüge ermitteln, die man benötigt.
Besondere Vorschriften gelten bei Immobilien. Der Erwerb von Immobilien ist für Ehepartner und Kinder steuerfrei, wenn in dem Hause selbst für mindestens zehn Jahre gelebt wurde. Bei Kindern sollte beachtet werden, dass die Wohnfläche des Hauses nicht mehr als 200 Quadratmeter umfassen darf, um Steuerfreiheit zu erhalten. In jedem Fall sind Sie als Erbe dazu aufgefordert, das Erbe innerhalb von drei Monaten nach dem Tod des Verstorbenen dem Finanzamt mitzuteilen. Die Steuererklärung für die Aktien als Erbe müssen Sie jedoch nur dann erstellen, wenn das Finanzamt diese von Ihnen anfordert.
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