Ausweg Negativzinsen – Wie Sparer und Fonds-Anleger steigenden Kosten entgehen!
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 30.11.2020
Wie Fonds-Anleger steigenden Kosten entgehen
Fondsanleger müssen bald mit noch höheren Kosten rechnen. Schuld sind die negativen Einlagezinsen der EZB (kurz: Negativzins), die einige Depotbanken nun an die Fondsgesellschaften weitergeben. Doch es gibt Alternativen. Diese lotet der BdSt-Vermögenscheck gemeinsam mit Ihnen aus.
Mit der Einführung von Negativzinsen für Banken hat die Europäische Zentralbank (EZB) im Jahr 2014 ein Tabu gebrochen: Im Juni 2014 verkündete Notenbankpräsident Mario Draghi, dass Banken für Einlagen bei der EZB einen Negativzins oder Strafzins von 0,1 Prozent im Jahr zahlen müssen. Wenige Monate später, im September, wurde der Satz auf 0,2 Prozent, noch später wurde er auf 0,4 Prozent erhöht. Mit diesem Strafzins will Draghi die Konjunktur ankurbeln. Im Raum steht die Devise: Wenn Banken für ihre EZB-Einlagen zahlen müssen, werden sie mehr Kredite ausgeben, um genau das zu vermeiden – und das soll die Wirtschaft im Euro-Raum beleben.
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Doch was sind Negativzinsen oder Strafzinsen eigentlich? Bei Negativzinsen, welche Banken oder auch Privatkunden und Unternehmen zahlen müssen, erhält die Bank oder der Anleger keine Zinsen für sein Geld, sondern muss Zinsen an die Bank zahlen. Im Fall von Kreditinstituten läuft das so ab, dass diese ihr Guthaben bei der EZB quasi bezahlen müssen. Denn Banken und Sparkassen wiederum haben ja auch Konten bei einer Bank, der EZB. Und diese verlangt eben Zinsen für die Einlagen, anstatt Zinsen zu bezahlen. Daher der Begriff Negativzins. Allerdings können Negativzinsen, welche Banken bezahlen müssen, nicht 1:1 an Kunden weitergegeben werden. Das heißt, sie haben Kosten, auf denen sie sitzen bleiben. Gleichzeitig brechen den Banken auch Einnahmequellen weg, da die Zinsen derart niedrig sind, dass sie weder mit Einlagen noch mit der Vergabe von Krediten immer weniger Geld verdienen. Ein gigantisches Dilemma in das die EZB die Kreditinstitute durch den Negativzins gebracht hat.
Sparer und Anleger betroffen
Sparern und Anlegern wurde von der Banken-Branche stets signalisiert, dass sie von diesem Strafzins nicht betroffen sein würden. Tatsache ist aber: Zum einen trifft es Unternehmen, die ihre Liquidität parken müssen, sowie „vermögende“ Privatkunden, die ab einer bestimmten Größenordnung Zinsen zahlen müssen, wenn sie ihrer Bank Geld leihen (häufig schon ab 100.000 Euro Einlage). Mittlerweile gibt es also auch Negativzinsen für Privatkunden.
Zum anderen leistet „Otto Normalanleger“ seinen Obolus, wenn er eine Lebensversicherung bespart oder einen Investmentfonds kauft. Grund: Von institutionellen Kunden, wie Lebensversicherern und Fondsgesellschaften, verlangen die Banken durchaus, dass sie sich an der Zahlung des EZB-Strafzinses beteiligen.
In der Tat planen große Depotbanken, den Negativzins, den sie selbst an die EZB zahlen, von den Fonds zu verlangen, wenn diese Euro-Barmittel bei ihnen parken. So hat „Euro am Sonntag“ in einer Umfrage herausgefunden, dass etwa die Bank of New York (BNY) Mellon den Negativzins der EZB von minus 0,2 Prozent bereits an die Fonds weiterreicht, wenn diese Euro auf den BNY-Konten parken. Möglicherweise entscheiden sich große deutsche Depotbanken ähnlich.
Steigende Kosten
Auch Fondsanleger würden davon betroffen sein. Denn die anfallenden Zinsen dürften die Gesamtkostenquote – die Total Expense Ratio (TER) – der Fonds weiter erhöhen. Schon jetzt bewegt sich die jährlich anfallende TER vieler aktiv gemanagter Produkte zwischen 1,5 und 2 Prozent, wie die Fondsratingagentur Morningstar ermittelt hat. Das gilt vor allem für die bei Anlegern sehr beliebten Mischfonds, die gleichzeitig in Aktien, Anleihen und andere Anlageklassen investieren können. Diese Gebühr muss erst einmal verdient werden, bevor einem Anleger der erste Euro an Gewinn zufließt.
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Finanzexperten gehen davon aus, dass Fonds mit ohnehin magerer Rendite am meisten betroffen sein werden. Dazu zählten Geldmarktfonds, schlechte Rentenfonds sowie Immobilienfonds, die zur Auszahlung von Kunden eine recht hohe Cash-Quote halten müssen. Treffen könnte der negative Einlagezins aber auch flexible Mischfonds, die damit werben, bei einer Baisse am Aktienmarkt bis zu 100 Prozent des Fondsvermögens im Geldmarkt zu parken, um Kursverluste zu vermeiden.
Gleichwohl gibt es mehrere Alternativen für Anleger. Eine Option sind aktiv gemanagte Mischfonds, die über Jahre hinweg ihre Vergleichsmärkte deutlich hinter sich gelassen haben. Das Problem: Niemand weiß, ob diese Fonds auch in Zukunft besser abschneiden werden als der breite Markt. Anleger, die auf aktiv gemanagte Fonds setzen wollen, sollten daher regelmäßig prüfen, wie ihre Fonds sich in der Vergleichsgruppe behaupten.
Andere Alternativen zur Umgehung des Negativzins sind ETFs oder das individuelle Aufbauen von Aktienportfolios bzw. Anleiheportfolios oder ein Mix aus beiden.
Experten-Tipp
Negativzinsen für Privatkunden werden früher oder später immer weitergegeben. Entweder direkt oder in Form von höheren Gebühren und Kosten. Für den Anleger ist wichtig zu wissen, welche Aktien- und Anleihenquote zu ihm passt – diese Quote sollte mit Hilfe des Rebalancing beibehalten werden. Konkret: Wenn der Aktienanteil 60 statt der ursprünglichen 50 Prozent ausmacht, verkauft der Anleger die überschüssigen zehn Prozent und erwirbt damit Anteile von Anleihefonds. Am besten macht er das maximal einmal im Jahr – und nur dann, wenn eine Anlageklasse deutlich vorne liegt.
(Quelle: DER STEUERZAHLER 3/2015, Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.)