Brutto-Netto-Rechner – Hier können Sie Ihr Nettogehalt richtig berechnen!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 30.09.2020


Mit unserem Brutto-Netto-Rechner können Sie in wenigen Augenblicken Ihr Nettogehalt errechnen. Auf diese Weise können beispielsweise Ehepaare die für sie günstigste Kombination der Steuerklassen ermitteln. Ziehen Sie einen Jobwechsel in Erwägung wissen wie hoch das Bruttoeinkommen sein sollte. Der Brutto-Netto-Rechner berücksichtigt die aktuelle Gesetzgebung und wird bei Änderungen sofort angepasst. So können Sie sicher sein, immer ein korrektes Ergebnis zu erhalten.

Wichtige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner

Ob Heirat, Nachwuchs oder Jobwechsel, das Nettoeinkommen wird von zahlreichen Kriterien beeinflusst. Wie wirken sich Kinderfreibeträge oder eine neue Steuerklasse auf das Nettoeinkommen aus? Welcher Betrag bleibt am Ende noch vom neuen Traumgehalt? Diese Fragen lassen sich mit dem Brutto-Netto-Rechner auf einfache Weise beantworten.

Wie wird das Nettoeinkommen berechnet?

Beim Nettogehalt spielen neben Steuern und Sozialabgaben noch weitere Faktoren eine Rolle. Hierzu gehören Alter, Zahl der Kinder, Steuerfreibetrag, Steuerklasse, Kirchensteuer oder Bundesland. Der Rechner berücksichtigt sämtliche Kriterien, welche das Einkommen beeinflussen. Dabei gilt: Je mehr Angaben eingegeben werden, desto genauer fällt dann auch das Ergebnis aus.

Jetzt zum Testsieger Trive!64% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit Trive Financial Services Malta Ltd.

Schritt für Schritt zum richtigen Ergebnis: Wie funktioniert der Brutto-Netto-Rechner?

Schritt 1: Allgemeine Angaben

Zunächst den Bruttolohn eintragen, Alter auswählen und angeben ob Kinder vorhanden sind. Wird diese Frage mit Ja beantwortet öffnet sich ein weiteres Fenster zur Eingabe des Kinderfreibetrags.

Was ist der Kinderfreibetrag?

Verheiratete Paare erhalten pro Kind und Jahr einen Freibetrag von 7.248 Euro. Sofern die Eltern Kindergeld beziehen wirkt sich der Kinderfreibetrag nicht auf die Lohnsteuerberechnung aus. Bei der Einkommensteuererklärung lässt sich jedoch überprüfen ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld für den Steuerpflichtigen günstiger sind. In Betracht kommt dies jedoch ausschließlich bei Personen mit einem hohen steuerpflichtigen Einkommen.

Berücksichtigung findet der Kinderfreibetrag jedoch bei Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Je mehr Kinder, desto weniger Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag werden berechnet. Alleinerziehende, die nicht mit einem anderen Erwachsenen im Haushalt leben erhalten zusätzlich noch einen Entlastungsbetrag.

Bei unverheirateten Paaren erfolgt eine automatische Aufteilung des Kinderfreibetrags auf beide Partner. Da jeder den Freibetrag für ein halbes Kind gibt es im Brutto-Netto-Rechner auch die Einstellungsmöglichkeiten 0,5 oder 1,5. Über den „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ lässt sich der gesamte Freibetrag auch einer Person zuteilen. Bei verheirateten Paaren, die die Steuerklassen III und V haben, kann der Kinderfreibetrag nur der Person zugeordnet werden, die die Steuerklasse III hat.

Schritt 2: Steuern

Geben Sie hier die Steuerklasse ein. Anschließend kommt der Steuerfreibetrag. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um den Grundfreibetrag, welcher bei der Berechnung automatisch berücksichtigt wird. Der Grundfreibetrag liegt bei den Steuerklassen I, II und IV jeweils bei 8.652 Euro und bei der Steuerklasse III bei 17.304 Euro.

Der Steurfreibetrag

Sie haben die Möglichkeit, den Steuerfreibetrag zusätzlich zum Grundfreibetrag zu beantragen. Hierbei können beispielsweise die Werbungskosten bei einer nichtselbstständigen Tätigkeit berücksichtigt werden. Die möglichen Freibeträge können Im Einzelnen aus dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung entnommen werden. Die aktuellen Freibeträge können aus der Gehaltsabrechnung entnommen werden. Zudem können die Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Arbeitsgeber oder dem zuständigen Finanzamt angefordert werden.

Schritt 3: Versicherungen

Zunächst angeben ob eine gesetzliche oder private Krankenversicherung vorhanden ist. Anschließend den Beitragssatz auswählen.

  • 15, 5 Prozent ist der allgemeine Beitragssatz. Dazu kommt je nach Krankenkasse noch ein Zusatzbeitrag.
  • 14,9 Prozent ist der ermäßigte Beitragssatz für freiwillig versicherte Mitglieder wie Selbstständige oder Freiberufler, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben.

Die Frage ob Osten oder Westen ist für die gesetzliche Rentenversicherung von Bedeutung. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in den alten Bundesländern bei 5.800 Euro, in den neuen bei 4.900 Euro. Zudem im Drop-Down-Menü noch auswählen für welches Jahr der Nettolohn errechnet werden soll.

Jetzt zum Testsieger Trive!64% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit Trive Financial Services Malta Ltd.

Wozu benötigt der Brutto-Netto-Rechner das Bundesland?

Im Gegensatz zur Einkommensteuer fällt die Kirchensteuer je nach Bundesland unterschiedlich aus. In 14 Bundesländern gilt ein Beitragssatz von 9 Prozent. Personen in Bayern und Baden-Württemberg zahlen dagegen nur 8 Prozent.

Warum muss das Alter angegeben werden?

Diese Angabe spielt nur bei Ermittlung des Altersentlastungsbetrages eine Rolle. Gewährt wird dieser für Arbeitnehmer, die im Vorjahr des aktuellen Steuerjahres 64 Jahre alt waren. Für 2016 beträgt der Altersentlastungsbetrag maximal 1.064 Euro.

Die wichtigsten Begriffe des Brutto-Netto-Rechner kurz erklärt

Bruttolohn

Das Bruttoeinkommen ist das Entgelt, welches ein Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben erhält. Nutzer können in diesem Feld sowohl das Monats- wie auch Jahreseinkommen angeben.

Steuerfreibetrag (jährl.)

Steuerfreibeträge wirken sich auf die Einkommenssteuer aus und ermöglichen Steuererleichterungen aus sozialen Gründen.

Der steuerliche Grundfreibetrag liegt für 2015 bei 8.472 Euro. Der Sparer Pauschbetrag beträgt bei Alleinstehenden 801 Euro, für Verheiratete gilt der doppelte Betrag. Bezüglich es Kontingents gibt es beim Steuerfreibetrag eine jährliche Begrenzung. So können Steuerpflichtige beispielsweise die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz oder die Aufwendungen der Kinderbetreuung geltend machen. Bei einer Überschreitung wird die Steuer anteilig berechnet.

Übersicht der Steuerklassen

Die Steuerklasse gehört neben der Einkommenshöhe zu den wichtigsten Faktoren für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Derzeit gibt es sechs unterschiedliche Steuerklassen:

  • Steuerklasse I: Gilt für Alleinstehende, verwitwete oder geschiedene ohne Kinder.
  • Steuerklasse II: In diese Steuerklasse kommen Alleinerziehende, verwitwete oder geschiedene mit Kindern.
  • Steuerklasse III: Diese Steuerklasse ist für Alleinverdiener oder Doppelverdiener interessant. Dabei kommt der Ehepartner mit dem höheren Einkommen in die Steuerklasse III und der Partner mit dem geringeren Einkommen in die Steuerklasse V.
  • Steuerklasse IV: Verheiratete Partner mit einem ähnlichen Einkommen werden beide in die Steuerklasse IV eingestuft.
  • Steuerklasse V: Die Steuerklasse V ist für Geringverdiener in einer ehelichen Gemeinschaft interessant.
  • Steuerklasse VI: Die Steuerklasse VI ist bei einer zusätzlichen Beschäftigung auf einer zweiten Lohnsteuerkarte relevant.

Kinderfreibetrag

Beide Elternteile haben Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag. Alternativ kann dieser auch einem Elternteil komplett zugeordnet werden. Je nach Einkommen wird das zu versteuernde Einkommen durch den Kinderfreibetrag reduziert. Sofern das Kindergeld höher ausfällt spielt der Kinderfreibetrag keine Rolle. Bei der Kirschensteuer sowie dem Solidaritätszuschlag wird der Kinderfreibetrag immer angerechnet.

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung wird in eine private und gesetzliche Absicherung unterschieden. In Deutschland gilt eine Krankenversicherungspflicht.

Jetzt zum Testsieger Trive!64% der Kleinanlegerkonten verlieren Geld beim CFD-Handel mit Trive Financial Services Malta Ltd.

Gesetzliche Krankenversicherung

Die GKV gehört zum Sozialversicherungssystem. Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis 56.250 Euro (Stand 2016) werden automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Kosten hierfür werden von Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte übernommen. Versichert sind Behandlungen bei Fach und Hausärzten, Krankenhausbehandlungen sowie die grundlegende Zahnarztversorgung.

Private Krankenversicherung

Arbeitnehmer mit einem höheren Jahreseinkommen können sich ebenso wie Selbstständige, Freiberufler, Beamte oder Studenten auch privat versichern. Private Krankenversicherung bieten höhere Leistungen wobei diese individuell gewählt werden können. Die Kosten richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern Alter, Gesundheitszustand und versicherten Leistungen.