Facebook umgeht Zerschlagung: Klage der Regierung wird abgewiesen

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 30.06.2021


Ende des vergangenen Jahres reichte die Handelsbehörde FTC eine Klage gegen Facebook ein, die das Ziel hatte den Konzern zu zerschlagen. Dem US-amerikanischen Unternehmen wurde vorgeworfen im Bereich der sozialen Netzwerke die Machtstellung eines Monopols zu haben, die im Wettbewerb ausgenutzt würde. Die US-amerikanische Regierung reagierte auf diese Anzeichen mit einer Klage, die bei entsprechender Entscheidung des Gerichts, zu dem Zerschlagen des Konzerns hätte führen können.

Dieser Tatsache waren sich auch Anleger bewusst und blickten mit entsprechender Besorgnis auf die Zukunft des Konzerns. Nun entschied das US-amerikanische Gericht jedoch, dass es keine Belege dafür gäbe, dass es sich bei Facebook um ein Monopol handele und wies die Klage der Handelsbehörde FTC zurück. Diese Entscheidung sorgt zunächst für ein Aufatmen bei den Anlegern, doch die US-amerikanische Regierung hat die Möglichkeit die Klage innerhalb von dreißig Tagen zu aktualisieren. Dem entsprechend volatil kann sich auch der Aktienkurs des Konzerns zeigen. Die dabei entstehenden Kursbewegungen lassen sich besonders flexibel und gewinnversprechend über CFDs handeln, was der Online-Broker XTB, laut unseren XTB Erfahrungen, zu besonders fairen und guten Handelsbedingungen anbietet.

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Herber Rückschlag für die US-amerikanische Regierung

Im Dezember des vergangenen Jahres reichte die US-amerikanische Regierung eine Klage gegen Facebook ein, die das Ziel verfolgte die Zerschlagung des Konzerns zu erreichen. Grund für eine derartige Zielsetzung lag in dem monopolartigen Verhalten des US-amerikanischen Unternehmens, durch welches laut US-amerikanischer Regierung ein unfairer Wettbewerb entsteht. Jüngst wurde jedoch, durch einen Richter in Washington, entschieden, dass die Klage der Handelsbehörde FTC nicht gerechtfertigt sei, was zu einem abweisen dieser führte. Am Montag dieser Woche wurde diese Entscheidung damit begründet, dass es keine Belege dafür gäbe, dass Facebook als Monopol am Markt der sozialen Netzwerke agiere. Diese Entscheidung lässt Anleger zunächst aufatmen, doch die Entscheidung des Richters beinhalte auch eine Frist von dreißig Tagen, innerhalb derer der Handelsbehörde FTC die Möglichkeit gegeben wird, die Klage zu aktualisieren und damit Belege für das Handeln von Facebook als Monopol einzureichen. Neben der Klage der Handelsbehörde FTC bestand zudem eine Klage von über vierzig Bundesstaaten, die jedoch vollständig abgewiesen wurde.

Facebook umgeht Zerschlagung

Die Zerschlagung des Konzerns ist so noch nicht vollkommen unmöglich, was sich auch auf den Aktienkurs des Konzerns auswirken könnte. Sollte der Klage im zweiten Anlauf stattgegeben werden und es zu einer Zerschlagung des Konzerns kommen, dann würde dies bedeuten, dass eine Abspaltung von Facebook, dem Messanger-Dienst WhatsApp sowie der Foto-Plattform Instagram durchgeführt würde. Dem Betreiber eines der größten sozialen Netzwerke wird von der Handelsbehörde FTC unter anderem vorgeworfen Unternehmen wie WhatsApp und Instagram übernommen zu haben, um die Konkurrenz am Markt zu reduzieren und damit eine bessere Stellung einzunehmen. Laut der Handelsbehörde FTC führe dies zu einem unfairen Wettbewerb, der unterbunden werden muss. Diese Ansicht teilt sich die Behörde mit mehreren Bundesstaaten, die eine Zerschlagung dieses monopolartigen Gebildes ebenfalls befürworten. Trotz offensichtlicher Anzeichen kritisierte der entscheidende Richter jedoch das Vorgehen der Handelsbehörde FTC.

So argumentiert der Richter unter anderem, dass aus der Klageschrift der Behörde, kein Beleg hervorgehe über welche Macht der US-amerikanische Konzern am Markt tatsächlich verfüge. Es gäbe „nichts Konkretes“, was an den Produktmarkt angelehnt wäre und die Stellung von Facebook in der Vergangenheit und Gegenwart dokumentiere. Aus diesem Grund fand der Richter deutliche Worte und warf der Handelsbehörde FTC vor, dass aufgrund der aktuellen Klageschrift lediglich der Eindruck entstünde, dass „die allgemeine Überzeugung abgenickt“ werden soll, dass es sich bei Facebook um ein Monopol handele. Da es jedoch für ein Monopol konkrete Definitionen gibt, seien diese in Bezug auf den US-amerikanischen Konzern nachzuweisen und dies auf den dafür entsprechend auch klar definierten Markt. Die drohende Zerschlagung des Konzerns sorgte bereits bei Bekanntgabe des Einreichens der Klage für Verunsicherung bei den Anlegern. Das kurze Aufatmen könnte sich positiv auf den Markt auswirken, doch sollte die Handelsbehörde FTC konkrete Belege einreichen, dann könnte dies erneut für Unruhe und Verunsicherung sorgen.

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Übernahmen durch Facebook wurden genehmigt

Die Klage gegen Facebook ist insbesondere in den Übernahmen von WhatsApp und Instagram begründet. Diese sollen dem Konzern eine Machtstellung am Markt gegeben haben, die einem Monopol gleicht und damit auch zu unfairem Wettbewerb führt. Trotz der Gefahr des Entstehens eines Monopols, durch Übernahmen dieser Art, genehmigten die zuständigen US-amerikanischen Behörden diese zum jeweiligen Zeitpunkt. So erwarb Facebook im Jahre 2012 die Foto-Plattform Instagram und nur zwei Jahre später, im Jahre 2014 folgte die Übernahme des Messenger-Dienstes WhatsApp. Instagram übernahm der Konzern dabei für rund eine Milliarde Dollar und für die Übernahme von WhatsApp musste Facebook eine Summe von um die 22 Milliarden Dollar investieren. Seitdem erfuhren beide Plattformen einen Zuwachs bei der Nutzerzahl auf rund eine Milliarde und spielen dem US-amerikanischen Konzern damit entsprechende Summen ein.

Facebook Klage der Regierung wird abgewiesen

Die Klage der Bundesstaaten, welche vollständig abgewiesen wurde, bezog sich dabei insbesondere auf die Übernahmen. Der Richter aus Washington merkte hier an, dass zu viel Zeit vergangen sei, um hier noch handeln zu können, was zu der Abweisung der Klage führte. Die jüngsten Klagen sind dabei nicht die einzigen Forderungen dieser Art. Bereits in der Vergangenheit wurden öfter Stimmen laut, dass eine Zerschlagung des Konstrukts notwendig sei, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Facebook hat zudem das Konstrukt der unterschiedlichen Plattformen angepasst und diese enger verwebt, was den Vorwürfen noch einmal mehr Gewicht gibt und zugleich eine Zerschlagung deutlich erschwert. Dem entsprechend groß könnten auch die Auswirkungen einer stattgegebenen Klage auf den Konzern sein. Diese Tatsache beunruhigt vor allem auch Anleger, die auf steigende Kurse des Papiers angewiesen sind. Zunächst sorgte das Abweisen der Klage so für neue Zuversicht und damit auch für einen steigenden Kurs.

Anleger sollten jedoch wachsam handeln und sich auf fallende Kurse vorbereiten, die sich bei dem Fortgang der Klage entwickeln könnten. Es scheint so mehr den je wichtig zu sein die Aktie von Facebook flexibel zu handeln und auch fallende Kurse oder Seitwärtsbewegungen für Gewinne nutzen zu können, was der Handel des Wertes über CFDs möglich macht. Auch das jüngst neu erreichte Allzeithoch, kann über CFDs hervorragend gehandelt werden. Durch die jüngste Nachricht konnte die Aktie von Facebook noch am Montag ein Plus von mehr als vier Prozent erreichen und sorgte damit auch für eine Erhöhung der Marktkapitalisierung. Diese liegt inzwischen bei über einer Billion Dollar. Der Online-Broker XTB bietet seinen Kunden hier hervorragende Bedingungen, um diese Entwicklung zu handeln. Dabei können Anleger flexibel entscheiden, ob Werte wie Aktien direkt erworben werden sollen, oder die Kursbewegungen über CFDs gehandelt werden.

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Kursbewegungen von Werten gewinnversprechend handeln

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Facebook Klage wird abgewiesen

Fazit: Abgewiesene Klage verhilft Aktie von Facebook zu neuem Allzeithoch

Am Montag dieser Woche verkündete ein Richter aus Washington seine Entscheidung zur Klage der Handelsbehörde FTC gegen Facebook. Die Behörde wirft dem US-amerikanischen Konzern vor monopolartig zu handeln und damit einen unfairen Wettbewerb entstehen zu lassen. Das Ziel der Klage sollte so sein den Konzern zu zerschlagen. Der Richter entschied jedoch, aufgrund fehlender Belege, gegen die Handelsbehörde FTC, räumte dabei jedoch eine Frist von dreißig Tagen ein, um die Klage zu aktualisieren. Anleger begrüßen die Entscheidung und blicken derzeit zuversichtlich in die Zukunft des Unternehmens, was noch am Montag für ein neues Allzeithoch sorgte. Anleger haben die Möglichkeit bei XTB die Kursentwicklungen über CFDs zu handeln und dies zu bestechenden Konditionen. Möchten auch Sie Ihre Chance nutzen und über Kursbewegungen Gewinne generieren? Dann nutzen Sie noch heute unseren kostenfreien und unverbindlichen Brokervergleich und finden Sie Ihren perfekten Broker für Ihren Handel mit Aktien-CFDs.

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