Finma erlässt neue Regulierungsvorschriften für die Krypto-Branche
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 03.09.2019
In der Schweiz wurden neue Vorgaben für die Krypto-Branche bekannt gegeben. Die Finanzmarktaufsicht Finma veröffentlichte eine Aufsichtsmitteilung, in der sie erläuterte, wie Unternehmen, die blockchainbasierte Dienstleistungen anbieten, von nun an Bestimmungen gegen Geldwäsche umsetzen sollen. Der Hintergrund ist, dass nicht nur in der Schweiz Kryptowährungen und die Blockchain noch immer mit illegalen Machenschaften wie Geldwäsche in Verbindung gebracht werden.
Weitere Vorschriften in der Schweiz
Die Finma beschäftigt sich schon seit einiger Zeit mit Bitcoins und der Blockchain. Nun gibt die Behörde weitere Vorschriften bekannt und verfolgt damit ihren Weg hin zu einer umfassenden Regulierung weiter. Dennoch ist die Schweiz weiter ein beliebter Standort für Kryptounternehmen. Insbesondere in Städten wie Zug oder Zürich haben sich einige Unternehmen niedergelassen. Auch die Stiftung, die hinter der Kryptowährung Libra von Facebook steht, will sich in der Schweiz ansiedeln.
Die Finma führte nun genauer aus, wie Anti-Geldwäsche-Vorschriften mit der Krypto-Industrie vereinbar sind. Die geltenden finanzmarktrechlichen Bestimmungen sollen unabhängig von der Technologie für alle Dienstleistungen oder Währungen zum Tragen kommen. Dies bedeutet also, dass sich alle Geschäftsmodelle, die mit der Blockchain arbeiten, an die Regeln gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung halten müssen. Bei diesen beiden Themen ist das Risiko in Bezug auf Kryptowährungen und die Blockchain höher.
Orientierung an Vorgaben der FATF
Schon seit einiger Zeit müssen sich Krypto-Unternehmen in der Schweiz an Vorgaben und Gesetze halten. Nun richtet sich die Finma jedoch nach den Vorgaben der Financial Task Action Force (FATF) zur Regulierung von Kryptowährungen und will diese einhalten. Bei Überweisungen mit Kryptowährungen und anderen Token müssen Finanzinstitute nun ebenso wie bei traditionellen Banküberweisungen Informationen zu Sendern und Empfängern sammeln. Auf diesem Weg können die Behörden die Korrektheit der Daten überprüften und feststellen, ob eine Transaktion möglicherweise gegen Vorschriften verstößt, beispielsweise wenn einer der Beteiligten auf einer internationalen Sanktionsliste steht.
Vorschläge zum Umgang mit Geldwäsche der FATF
Die FATF erarbeitet für ihre Mitgliedsstaaten Vorschläge zum Umgang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen. In den letzten Jahren war die Expertise der Organisation aber auch beim Thema Kryptowährungen gefragt. Die FATF ist bei der OECD in Paris angesiedelt und überprüft auch, ob und wie die Mitgliedsstaaten die Vorschläge der FATF umsetzen. Die Organisation kann jedoch keine eigenen Gesetze erlassen, sondern lediglich Vorschläge machen, die die einzelnen Staaten dann in Gesetze umsetzen können.
Erst Ende Juni gab die FATF neue Vorschläge mit Blick auf Geldwäsche beim Umgang mit Kryptowährungen bekannt. Kryptobörsen sollen bei allen Transaktionen über 1.000 Dollar Daten zu Sendern und Empfängern speichern und müssen diese auf Anforderung weitergeben. Zudem sollten sich Kryptobörsen untereinander über Kundendaten austauschen.
Daten von Sender und Empfänger kennen
Die Richtlinien der FATF wurden in einem 59-seitigen Dokument näher erläutert. Zudem wurde darin angegeben, welche Informationen von Kryptobörsen gesammelt werden sollen. So müssen die Namen von Sendern und Empfängern einer Transaktion bekannt sein. Auch die Kontonummern beziehungsweise Wallet-Andressen der Beteiligten sollten die Kryptobörsen kennen. Im besten Fall sind beide Seiten, besonders jedoch der Absender, eindeutig identifizierbar; beispielsweise über seine Adresse oder seinen Geburtsort mit Geburtsdatum. Diese Vorgaben sind jedoch für die einzelnen Mitgliedsstaaten der FATF nicht rechtlich bindend. Die Staaten können selbst entscheiden, ob und wie sie die Vorgaben in Gesetze einbinden.
Finma will Schutz vor Geldwäsche verschärfen
Die Finma will in Zukunft die Gesetze gegen Geldwäsche stärker auf Kryptowährungen und blockchain-basierte Dienstleistungen anwenden. Damit geht die Schweizer Behörde ihren Weg hin zu einer einheitlichen und umfassenden Krypto-Regulierung weiter. Bereits als Bitcoins und erste Dienstleistung im Krypto-Bereich aufkamen, engagierte sich die Behörde in diesem Bereich. Die geltenden Gesetze sollen nun nicht mehr nur auf Bitcoins, sondern für jedweden Zahlungsverkehr über die Blockchain angewendet werden.
Wird ein Finanzinstitut von der Finma kontrolliert, so darf das Unternehmen nur Coins auf externe Wallets ihrer Kunden überweisen oder annehmen, wenn das Wallet bzw. die Kunden von den Instituten identifiziert wurden. Damit dürfen Unternehmen nur noch Kryptowährungen an Wallets senden, die nachweisbar ihren Kunden gehören.
Keine Coins unbekannter Wallets annehmen
Von der Finma regulierte Finanzinstitute dürfen keine Coins anderer Unternehmen erhalten oder an diese schicken, bevor sie nicht über ihr Zahlungssystem exakte Informationen über den Sender beziehungsweise den Empfänger erhalten haben. Die Vorgaben der Finma gehen damit deutlich über die Richtlinien der FATF hinaus. Sie Schweiz bekommt damit für Krypto-Transaktionen eines der weltweit striktesten Regulierungen.
Dennoch bleibt die Schweiz weiter attraktiv für Krypto-Unternehmen. Erst vor kurzem erhielten die Seba Crypto AG aus Zug und die Sygnum AG eine Bank- und Effektenhändlerbewilligung von der Finma. Beide bieten Dienstleistungen, die auf der Blockchain basieren, für institutionelle und professionelle Kunden an. In Zukunft werden die neuen Regeln auf die Regulierung weiterer Unternehmen angewendet. Beispielsweise beantrage vor kurzem auch Bitcoin Suisse eine Lizenz bei der Schweizer Finanzaufsicht.
National- und Bundesrat arbeiten an Regulierung
Im März fand im Schweizer Nationalrat eine Initiative Zustimmung, durch die die verfahrensrechtliche Regulierung von Kryptowährungen umgesetzt werden soll. Der Bundesrat soll die Vorgaben und Instrumente der zuständigen Behörden prüfen und diese gegebenenfalls anpassen, damit sie auch auf Kryptowährungen angewendet werden können.
So sollen Lücken geschlossen werden, die es ermöglichen, dass Kryptowährungen für Geldwäsche und andere illegale Zwecke missbraucht werden. Unter anderem soll der Bundesrat prüfen, ob Krypto-Handelsplattformen unter die Aufsicht der Finma fallen und damit anderen Finanzinstituten gleichgestellt werden können.
Fazit: Stärkeres Vorgehen gegen Missbrauch von Kryptowährungen in der Schweiz
Die Schweizer Behörden arbeiten bereits seit einiger Zeit an Vorgaben rund um Kryptowährungen. Nun wurden insbesondere mit Blick auf die Gefahr, dass Kryptowährungen und die Blockchain für Geldwäsche und andere illegale Zwecke missbraucht werden können, die Vorgaben nochmal verschärft. Die Finma orientiert sich dabei auch an den Vorgaben der FATC, die im Juni herausgegeben wurden. Teilweise geht die Finma aber über die Vorgaben der Pariser Organisation hinaus.
Die Vorschläge der FATC sehen vor, dass bestimmte Informationen über Sender und Empfänger Kryptobörsen bekannt sein müssen, um die Beteiligten an einer Transaktion identifizieren zu können. In der Schweiz muss in Zukunft nicht nur diese Vorgabe erfüllt sein, Finanzinstitute dürfen auch erst dann eine Transaktion versenden oder annehmen, wenn ihnen das Wallet bzw. der Inhaber bekannt ist. Auch wenn nun die Regulierungen verschärft wurden, bleibt die Schweiz weiterhin ein beliebter Standort für Krypto-Unternnehmen.
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