Genussscheine – Die Risiken und Möglichkeiten für Privatanleger bei der Investition von Genusscheinen

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 09.01.2020


 

Lohnen sich Genussscheine für Privatanleger?

Bei Genussscheinen handelt es sich um eine Mischform aus Aktien und Anleihen. Unternehmen geben diese aus, um sich Geld von Anlegern zu leihen. Was die Ausgestaltung von Genussscheinen betrifft, gibt es kaum feste Regeln. Die Vertragspartner sind in diesem Bereich weitgehend frei. Genussscheine werden oftmals mit besonders hohen Renditen beworben, wobei das Risiko bei diesen Papieren ebenfalls recht groß ist. Im schlimmsten Fall endet die Anlage mit einem Totalverlust des Kapitals. Privatanleger sollten bei der Auswahl deshalb große Vorsicht walten lassen. Als Renditen sind bis zu 15 Prozent möglich. Im Durchschnitt bewegen sich diese zwischen 6 und 8 Prozent.

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Das sollten Sie über Genussscheine wissen:

  • Mit Genussscheinen leihen sich Unternehmen Geld von Anlegern ohne diese direkt an der Gesellschaft zu beteiligen. Die Papiere sind eine Mischung aus Aktien und Anleihen.
  • Bezüglich der Ausgestaltung gibt es kaum Regulierungen, weshalb Genussscheine dem grauen Kapitalmarkt zugerechnet werden.
  • Das Unternehmen sichert dem Anleger eine Rückzahlung des Kapitals plus Verzinsung zu. Die Vereinbarung eines Termins ist nicht zwingend vorgeschrieben.
  • Die vereinbarten Zinsen werden zumeist nicht ausgezahlt, sondern über einen Aufschlag auf den Kurs der Papiere gutgeschrieben. Eine Ausschüttung kann fest vereinbart oder variabel sein. Neben der Verzinsung ist auch eine Beteiligung am Unternehmensgewinn denkbar.
  • Nicht alle Genussscheine werden börslich gehandelt.
  • Anleger sollten die Vereinbarungen vorab genau prüfen und die Risiken im Auge behalten.
  • Inhaber von Genussscheinen werden bei einer Insolvenz nachrangig behandelt.
  • Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich.

Genussscheine - Header

Was bringen Genussscheine für Privatanleger?

Mit Genussscheinen haben private Anleger die Möglichkeit einem Unternehmen Geld zu leihen, um anschließend von den Gewinnen der Firma zu profitieren. Die Papiere haben sowohl Anzeichen von Anleihen wie auch von Aktien und nehmen deshalb eine Zwischenstellung ein.

  • Mit Genussscheinen können Anleger wie bei Aktien von Kurssteigerungen profitieren. Allerdings werden ihnen dabei keine Stimm- und Mitwirkungsrechte eingeräumt. Die Teilnahme an Hauptversammlungen ist nicht möglich.
  • Wie bei Anleihen besitzt der Anleger zum Ende der Laufzeit ein Rückzahlungsrecht seines eingesetzten Kapitals. Die Zinsen werden dabei nicht ausgezahlt, sondern auf den Kurs aufgeschlagen.

In den Genussscheinen ist ein Anspruch auf die jährliche Ausschüttung aus dem Bilanzgewinn des Unternehmens verbrieft. Damit wird das persönliche Risiko des Anlegers am unternehmerischen Risiko abgegolten. Wie hoch die Ausschüttung ausfällt, wird vom zuständigen Gremium des Unternehmens festgelegt. Bei einer Aktiengesellschaft wäre dies die Hauptversammlung. Die meisten Genussscheine können an der Börse gehandelt werden, es gibt jedoch auch außerbörsliche Papiere. Meist handelt es sich dabei um Inhaberpapiere, in seltenen Fällen werden auch Namenspapiere ausgegeben.

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Worauf Privatanleger bei Genussscheinen besonders achten sollten

Vor dem Kauf von Genussscheinen sollte das jeweilige Emissionsprojekt genau unter die Lupe genommen werden. Was die Ausgestaltung der Bedingungen betrifft, werden die Herausgeber kaum durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt. Diese Gestaltungsfreiheit birgt für den Anleger einige Gefahren.
Ein Teil der ausgegebenen Genussscheine wird von Experten aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelungen dem grauen Kapitalmarkt zugeordnet. Dies gilt insbesondere für Genussscheine, die außerbörslich gehandelt werden. Bei diesen besteht ein besonders hohes Liquiditätsrisiko.

Die Möglichkeit zur Gestaltung der Ausgabebedingungen sind vielfältig:

  • Es werden Genussscheine mit fester wie auch unbegrenzter Laufzeit ausgegeben.
  • Genussscheine können eine feste oder variable Ausschüttung aufweisen.
  • Genussscheine mit und ohne Mindestverzinsung und/oder erfolgsabhängiger Gewinnbeteiligung.
  • Bei einigen Genussscheinen ist zudem eine Beteiligung am Unternehmensverlust bis zur Höhe seiner Investition vorgesehen.

In erster Linie besteht der Markt aus börslich gehandelten Genussscheinen, die von Banken ausgegeben werden. In den letzten Jahren ist die Zahl der ausgegebenen Genussscheine jedoch deutlich zurückgegangen. Dies liegt in erster Linie daran, dass Unternehmen diese nicht mehr als Eigenkapital, sondern als Fremdkapital ausweisen müssen. Neben Banken geben auch Industrie- und Dienstleistungsunternehmen Genussscheine heraus.
In Genussscheine investieren

Risiken von Genussscheinen

Trotz Verbriefung bestimmter Rechte beinhalten Genussscheine immer auch gewisse Risiken. Die folgenden sollten von Privatanlegern besonders beachtet werden.

  • Bonitäts-/Insolvenzrisiko: Die Bonität des herausgebenden Unternehmens ist ein wichtiger Faktor beim Kauf von Genussscheinen. Bei einem Rückgang der Kreditwürdigkeit kommt es in den meisten Fällen zu Kursverlusten.
  • Marktrisiko: Sollen die Genussscheine nicht bis zur endgültigen Fälligkeit gehalten werden, besteht immer Kursrisiken. Sollte das Zinsniveau an den Kapitalmärkten steigen kommt es bei Papieren mit fester Verzinsung fast immer zu Kurseinbußen. e länger die Laufzeit des Genussscheins, desto größer ist dieses Risiko.
  • Ausschüttungsrisiko: Ausschüttungen sind davon abhängig, ob das ausgebende Unternehmen Gewinne macht. Bei Verlusten fällt die Ausschüttung weg. Einen Nachzahlungsanspruch auf spätere Gewinne ist nicht bei allen Papieren enthalten. Dieser ist immer auf die bestehende Laufzeit begrenzt.
  • Rückzahlungs- und Haftungsrisiko: Dieses Risiko ist eng mit dem Bonitäts- und Insolvenzrisiko verknüpft. Erleidet das Unternehmen Verluste können die Bedingungen vorsehen, dass die Rückzahlung des Kapitals ausgesetzt oder reduziert wird. Zudem werden Ansprüche aus Genussscheinen nachrangig behandelt. Im Falle einer Insolvenz werden immer zuerst die Ansprüche von anderen Gläubigern bedient.
  • Liquiditätsrisiko: Im Vergleich zu Anleihen werden Genussscheine zumeist in deutlich geringere Anzahl ausgegeben. Dadurch ist der Markt um einiges kleiner. Es gibt somit ein Risiko, dass die Genussscheine nicht wie gewünscht und zu einem guten Preis verkauft werden können. In vielen Fällen werden Genussscheine mit der Absicht gekauft, diese bis zur endgültigen Fälligkeit zu halten. Dadurch wird nur ein Teil des Emissionsvolumens an der Börse gehandelt, was sich negativ auf die Marktliquidität auswirkt.

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Genussscheine wieder loswerden

Werden Genussscheine an der Börse gehandelt, lassen sie sich dort auch wieder verkaufen. Aufgrund der oftmals geringen Zahl an Papieren gibt es jedoch keine Garantie, einen Käufer zu finden, der zudem noch einen fairen Preis bietet. In ungünstigen Fällen liegt der Kurswert beim Verkauf unter dem Nennwert des Genussscheins. In einem solchen Fall würde das Halten bis zur Endfälligkeit eine höhere Ausschüttung einbringen.
Bei außerbörslichen Genussscheinen hängen die Verkaufsmöglichkeiten von den Bedingungen des Ausgabevertrags ab. Ist hier kein Recht auf einen vorzeitigen Verkauf vorgesehen, ist dieser generell ausgeschlossen. Einige Genussscheine, wie die Papiere der Windenergiefirma Prokon mit unbestimmter Laufzeit (Typ A), können laut Prospekt mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
In Genussscheine investieren tipps

Experten-Tipp:

Genussscheine können eine hohe Rendite mit sich bringen, bergen aber auch eine hohe Gefahr. Daher sollte nur investiert werden, wenn Nutzer sich mit der Thematik auch beschäftigen.

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