Gesetzliche Krankenversicherung – Online-Ratgeber & -Vergleich
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 06.07.2020
In Deutschland gehört die Krankenversicherung zu den Pflichtversicherungen. Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 Prozent. Die Leistungen werden weitgehend vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Dennoch lohnt es sich, die gesetzlichen Krankenkassen miteinander zu vergleichen. Zum Einen können die Anbieter seit 2015 einen Zusatzbeitrag verlangen, zum Anderen werden oftmals attraktive Zusatzleistungen angeboten. Mit unserem Vergleichsrechner finden Sie in wenigen Augenblicken eine gesetzliche Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag und mit umfassenden Bonusleistungen.
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- Rund 87 Prozent der Bundesbürger sind gesetzlich krankenversichert.
- Allgemeiner Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent.
- Viele Krankenkassen verlangen einen Zusatzbeitrag.
- Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind zu 95 Prozent identisch.
- Wechsel der Krankenkasse ist problemlos möglich.
- Bei Erhöhung des Zusatzbeitrags Kündigung möglich.
Allgemeine Infos zur gesetzlichen Krankenversicherung
Seit dem 01.01.2009 gibt es in Deutschland eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Unabhängig von der Art der Beschäftigung müssen alle Personen im Besitz einer Krankenversicherung sein. Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 56.250 Euro jährlich liegt, werden automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Selbstständige und Freiberufler können sich privat krankenversichern oder sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse absichern.
Die GKV gehört neben Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung zum System der Sozialversicherung. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Krankheitskosten komplett oder teilweise. Einen Eigenanteil gibt es beispielsweise beim Zahnersatz. Hier gibt es die Möglichkeit, den Versicherungsschutz mit einer Krankenzusatzversicherung zu erweitern.
Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung
Der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung ist im §241 SGB V festgelegt. Seit 2015 liegt er bei 14,6 Prozent. Der allgemeine Beitragssatz gilt für alle Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben. Nachdem zum 01.01.2009 der Gesundheitsfond eingeführt wurde, sind alle Krankenkassen an den Beitragssatz gebunden. Steigt der finanzielle Bedarf, ist eine Erhöhung des Beitragssetz nur im Rahmen einer Gesetzesänderung möglich.
Die Beiträge werden direkt vom Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt. Nach §249 Abs. 1 SGB V wird der Beitrag jeweils zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernommen. Somit werden also nur 7,3 Prozent des Einkommens für die gesetzliche Krankenversicherung fällig. Selbstständige, die sich freiwillig in der GKV versichern zahlen, einen reduzierten Beitragssatz. Fällig werden 14,0 Prozent, da kein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Die meisten Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag. Dieser muss von den Versicherten alleine übernommen werden. Aktuell liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,1 Prozent. Die Mehrzahl der Kassen hat ihre Beiträge zum Jahresbeginn erhöht, einige führen die Erhöhung auch im Laufe des Jahres durch. Für Versicherte ergibt sich daraus ein Sonderkündigungsrecht. Beim Wechsel zu einer Kasse ohne Zusatzbeitrag sind Einsparungen von bis zu 64 Euro möglich.
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Das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) beinhaltet einen Katalog, in welchem die von den gesetzlichen Krankenkassen zu erbringenden Leistungen aufgeführt sind. Nach dem festgelegten Grundsatz haben Versicherte Anspruch auf eine ausreichende, bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechende medizinische Krankenbehandlung.
Wichtige Pflichtleistungen der GKV:
- Ärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung: In der GKV gilt für alle Versicherten eine freie Arztwahl. Einzige Voraussetzung ist, dass der Mediziner eine gültige Kassenzulassung besitzt. Ab einem bestimmten Alter kommt die GKV auch für Vorsorgeuntersuchungen auf. So wird für Versicherte ab 50 Jahren alle zwei Jahre die Kosten einer Darmkrebs-Vorsorgeuntersuchung übernommen.
- Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel: Verschreibungspflichtige Medikamente werden auf Anordnung vom Arzt übernommen. Dabei gilt jedoch ein Eigenanteil von bis zu 10 Euro pro Medikament.
- Häusliche Krankenpflege: Hierzu gehören Leistungen wie ein Verbandswechsel durch medizinisches Fachpersonal zuhause. Eine gewisse Grundpflege mit Waschen sowie die hauswirtschaftliche Versorgung kann ebenfalls von der GKV übernommen werden. Dies gilt immer dann, wenn sich dadurch ein Klinikaufenthalt vermeiden lässt.
- Klinikaufenthalt: Für Erwachsene gilt bei stationären Behandlungen ein Eigenanteil von 10 Euro pro Tag. Dieser wird maximal für die ersten 28 Tage berechnet. Bei Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren übernimmt die GKV die kompletten Kosten.
- Medizinische Rehabilitation: Stationäre Reha-Kuren werden für eine Dauer von drei Wochen und alle vier Jahre von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Für Versicherte ab 18 Jahren fällt auch hier ein täglicher Eigenanteil von 10 Euro an. Falls medizinisch notwendig sind auch ambulante Vorsorgekuren und Reha-Kuren möglich.
- Krankengeld: Anspruch auf Krankengeld besteht nach Ende der Lohnfortzahlung ab dem 42. Krankheitstag. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt maximal 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens.
Der § 12 SGB V sieht vor, dass die erbrachten Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Eine medizinische Notwendigkeit ist dabei zwingend vorgeschrieben.
Auf die Zusatzleistungen kommt es an
Gesetzliche Krankenkassen dürfen in einem gewissen Rahmen über die Pflichtleistungen hinausgehende Zusatzleistungen anbieten. Diese sollten beim einem Vergleich unbedingt berücksichtigt werden. Welche Leistungen im Einzelfall besonders wichtig sind hängt immer von den persönlichen Wünschen ab.
Die wichtigsten Zusatzleistungen bei der GKV:
- Bonusprogramme: Bonus- und Vorteilsprogramme gehören zu den häufigsten Zusatzleistungen. Durch eine Teilnahme können Versicherte sich verschiedene Vorteile wie eine finanzielle Gutschrift sichern. Auf diese Weise soll ein gesundheitsbewusstes Verhalten gefördert werden. Hierzu gehört unter anderem die Teilnahme an regelmäßigen Sportveranstaltungen, Präventionskursen oder weitergehenden Vorsorgeuntersuchungen. Nichtraucher oder Versicherte mit einem gesunden Gewicht können ebenfalls mit einem Bonus belohnt werden.
- Zahnleistungen: Bei einigen Krankenkassen kann einmal jährlich eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch genommen werden. Was den Zahnersatz betrifft, übernimmt die GKV nur eine einfache und zweckmäßige Lösung. In Einzelfällen werden von Kassen auch spezielle Behandlungen bezuschusst. Es lohnt bei einem GKV Vergleich hierauf zu achten.
- Alternative Medizin: Immer mehr Patienten legen Wert auf alternative Heilmethoden. Standardmäßig werden solche Behandlungen durch die gesetzliche Krankenversicherung nur in geringem Maße unterstützt. Es gibt jedoch Kassen, welche ambulante homöopathische Behandlungen als Zusatzleistung anbieten.
- Reiseschutz: Bei einigen Versicherungen gehören Reiseimpfungen zum Leistungsprogramm. Wer gerne Fernreisen unternimmt kann auf diese Weise Geld sparen. Dazu können Kunden von einem Auslands-Notfallservice profitieren oder eine günstige Auslandskrankenversicherung abschließen.
Zu 95 Prozent entsprechen die Leistungen dem vorgegebenen Katalog ist somit bei allen Kassen identisch. Die restlichen fünf Prozent können von den Anbietern eigenständig gestaltet werden.
Die beste und günstigste GKV finden
Wer sich mit einem Wechsel der Krankenkasse beschäftigt sollte zunächst darüber nachdenken, was besonders wichtig ist. Ist eher ein günstiger Beitrag gewünscht oder soll die GKV bessere Leistungen anbieten. Mit unserem Vergleichsrechner findet sich die für den jeweiligen Bedarf beste und günstigste Versicherung.
Folgende Kriterien sind besonders wichtig:
- Zusatzbeitrag: Durch die Zusatzbeiträge verschiedener Kasse fallen die Kosten der GKV unterschiedlich hoch aus. Je nach Einkommenshöhe und Steuerklasse lassen sich pro Jahr einige Hundert Euro einsparen. Der aktuelle Beitragssatz kann jederzeit bei der Krankenkasse erfragt werden. Die Höhe der tatsächlich geleisteten Zahlungen entnehmen Sie Ihrer Gehaltsabrechnung.
- Leistungen: Überlegen Sie genau, welche Leistungen Ihnen besonders wichtig sind. Gibt es chronische Erkrankungen? Sind besondere Leistungen für Kinder gewünscht? Erfolgt der Wechsel aufgrund einer bestimmten Leistung sollte sicher sein, dass diese nicht innerhalb der nächsten Zeit wieder gestrichen wird.
- Service: Versicherte, die Wert auf eine persönliche Beratung legen sollten sicherstellen, dass es eine Geschäftsstelle in der Nähe gibt. Günstige Konditionen gibt es oftmals von Krankenkassen, die auf einen Vor-Ort-Service verzichten. Hier findet die Beratung ausschließlich telefonisch oder online statt.
- Bonusmodelle: Viele Krankenkassen belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten. So gibt es Bonusprogramme, die sich auch finanziell lohnen.
Bestehende GKV kündigen
Hat sich die passende Krankenkasse gefunden, kann der Wechsel erfolgen. Hierzu muss zunächst die bestehende GKV gekündigt werden. Bei der Kündigung gilt es einige Dinge zu beachten.
- Reguläre Kündigung: Die gesetzliche Krankenversicherung sieht eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende vor. Wer seine Kündigung als beispielsweise Ende Juli absendet, kann zum 01. Oktober wechseln. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherte seit mindestens 18 Monaten Mitglied in der GKV ist.
- Freiwillig Versicherte: Wer sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, kann jederzeit wechseln. Die 18-Monats-Frist entfällt.
- Sonderkündigungsrecht: Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Ab dem Eingang der Information kann der Vertrag bis zur ersten Berechnung des neuen Beitrags beendet werden. Zu beachten ist dabei, dass die Information erst einen Monat vor Inkrafttreten der Beitragserhöhung eingehen muss. Wer einen Wahltarif abgeschlossen hat profitieret ebenfalls vom Sonderkündigungsrecht. Lediglich beim Krankengeld-Wahltarif gilt es nicht.
- Härtefälle: Die Satzungen der Krankenkassen beinhalten ein Sonderkündigungsrecht für bestimmte Härtefälle. Dies gilt beispielsweise für Arbeitslose, die ihren Beitrag nicht aus eigener Tasche bezahlen.
Die Kündigung der GKV muss immer schriftlich erfolgen. Nach Möglichkeit sollte das Schreiben persönlich auf einer Geschäftsstelle abgegeben oder per Einschreiben mit Rückschein gesendet werden. So kann der rechtzeitige Eingang jederzeit nachgewiesen werden. Die Krankenkasse muss den Eingang innerhalb von 14 Tagen bestätigen. Diese Bestätigung muss gemeinsam mit dem Mitgliedsantrag bei der neuen GKV vorgelegt werden.
Mitgliedsantrag bei der neuen GKV
Die Mitgliedschaft bei einer neuen Krankenkasse lässt sich in wenigen Schritten beantragen. Mittlerweile ist dies bei einigen Anbietern auch online möglich. Alternativ kann man sich den vorausgefüllten Antrag auch per Post zusenden lassen oder eine Geschäftsstelle aufsuchen. Der Mitgliedsantrag muss die folgenden Informationen enthalten:
- Persönliche Daten
- Rentenversicherungsnummer
- Steuer-Identifikationsnummer
- Aktueller Versicherer
- Arbeitgeber
Nach Eingang des Antrags wird eine Mitgliedsbescheinigung erstellt. Diese wird beim Arbeitgeber vorgelegt, welcher sich um die An- und Abmeldung kümmert. Freiwillig Versicherte legen die Mitgliedsbescheinigung bei ihrem bisherigen Versicherer vor.