Gründung Aktiengesellschaft – Alle Schritte die Sie zur Gründung gehen müssen im Ratgeber!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 14.02.2024


Viele Unternehmen, die bereits schon viele Jahre erfolgreich tätig waren und Produkte vertreiben oder gar Produktionen übernehmen, möchten gerne als Aktiengesellschaft tätig werden. Das beste Beispiel, was aktuell zu geben ist, ist das Unternehmen Facebook. Das Internetunternehmen weist weder Produkte noch Produktionsstätten auf, die zum Erfolg geführt haben. Es handelt sich lediglich um eine Dienstleistung, die im Internet angeboten wird, die von mehr als einer Milliarde Menschen weltweit genutzt wird. Aus diesem Grund wird angenommen, dass es relativ einfach ist, sich mit unterschiedlichen Unternehmensgründungen zu befassen, die zum Erfolg führen können. Ist eine bestimmte Idee vorhanden, kann diese mit sehr vielen Erträgen leicht umgesetzt werden.

Wenn Sie ein Unternehmen managen oder gar eine Firma gegründet haben, können Sie nach einer gewissen Zeit eine Aktiengesellschaft gründen. Mit dem eigenen Unternehmen an die Börse zu gehen und Aktien anzubieten, verlangt jedoch nach einigen Schritten, um als Aktiengesellschaft aktiv zu sein. Grundsätzlich sind Kapitalgesellschaften als Aktiengesellschaft oder auch als AG bekannt. Die AG ist in erster Hinsicht für Unternehmen mit einer großen Gründungsabsicht gedacht. Falls Sie ein Start-Up Unternehmen aufweisen und gerne eine Aktiengesellschaft gründen möchten, sollten Sie ein hohes Startkapital von 50 000 Euro haben. Die Haftung der Gesellschaft ist nämlich auf das Vermögen der Firma beschränkt. Zusätzlich müssen Sie hohe formale Anforderungen erwarten, um als AG anerkannt zu werden.

Der Vertrag

Natürlich müssen Sie als Inhaber einer Firma den Kampf der Bürokratie eingehen, um als Aktiengesellschaft anerkannt zu werden. Wird die Kapitalgesellschaft näher betrachtet, gehört zu dieser Unterteilung die Aktiengesellschaft. Die Aktiengesellschaft ist eine weitere Form der Kapitalgesellschaft, die sogar von Existenzgründern erschaffen werden kann. Es gibt sogar eine Ein-Personen-AG, die durchaus interessant sein kann. Es ist wichtig zu klären, wie viele Personen an der Gründung der AG beteiligt sind. Diese müssen Aktien gegen Einlagen übernehmen können. Sie sollten beachten, dass der Name der Aktiengesellschaft oder die Abkürzung AG zusätzlich dem Firmennamen angehängt wird. Die Gründung der AG muss erstellt und von einem Notar beurkundet werden. Der Geschäftsvertrag wird zusätzlich mit folgenden Daten bestückt:

  • Name der Firma sowie Sitz der Aktiengesellschaft
  • Art der Aktiengesellschaft; Erzeugnisse der Firma sowie namentliche Nennung des Industrie- und Handelsunternehmens
  • Höhe des Grundkapitals der AG
  • Zerlegung des Grundkapitals in Nennbetragsaktien oder Stückaktien; falls mehrere Gattungen bestehen, müssen auch diese benannt werden, um Aktien genauer einteilen zu können
  • Aktien der AG sollten auf den Inhaber oder einen anderen Namen ausgestellt werden
  • Zahl der Vorstandsmitglieder sowie die Regeln sind festzulegen

Die ersten Schritte zur AG

Natürlich müssen noch weitere Schritte von Ihnen erledigt werden, um entsprechend den Abschluss der AG zu sichern. Bei der Gründung der AG sollten Sie die Feststellung der Satzung des Gesellschaftsvertrages klären. Es  kann ein professioneller Aktiengesellschaftsberater zur Seite gestellt werden, um mögliche Fragen zu klären. Sie sollten als Gründer der Aktiengesellschaft erfahren, wie das Grundkapital aufgeteilt wird und in welche Aktienarten unterteilt werden soll. Nach der Gründung der AG müssen die Organe des Aufsichtsrats sowie die Abschlussprüfer mit ihren Namen einen Eintrag erhalten. Der Aufsichtsrat ernennt den Vorstand. Beide Räte sind mit Namen zu benennen, um ein entsprechendes System für sich zu sichern. Die Teileinzahlung des Kapitals findet nach der Gründung statt. Dieser Schritt ist natürlich wichtig, um die Aktiengesellschaft zu gründen.

Die Gründer haben außerdem die Pflicht, die Gründung der Aktiengesellschaft mitzuteilen und öffentlich zu machen. Der Bericht wird entsprechend von dem Vorstand sowie auch von dem Aufsichtsrat geprüft. Die Gründung der Aktiengesellschaft umfasst außerdem eine Gründungsprüfung durch eine dritte fachkundige Stelle. In den meisten Fällen handelt es sich um einen Wirtschaftsprüfer, der diese Arbeit übernimmt. Wenn die AG gegründet ist, muss diese abschließend in das Handelsregister eingetragen werden. Erst nach diesem Schritt ist die Aktiengesellschaft rechtskräftig und entsprechend verbindlich. Die Gesellschafter der AG haften nach der Gründung persönlich.

Die Regeln einhalten

Nachdem Sie die Aktiengesellschaft gegründet haben, müssen Sie sich noch an weitere Regeln halten. Diese Regeln bringen Sie dazu, die Aktionäre sogar direkt zu treffen, die Aktien von Ihrer Aktiengesellschaft gekauft haben. Zumindest bei der jährlichen Hauptversammlung, die Sie einberufen müssen, sollten Sie über den Verlauf der Aktienwerte berichten. Zahlreiche Rechte des Vorstands sowie des Aufsichtsrats können Sie für Ihr Interesse nutzen. Allerdings müssen Sie auch den Pflichten nachkommen, die Sie gegenüber den Aktionären haben. Zu den Pflichten zählen unter anderem die Genehmigung des Jahresabschlusses.  Hat die Aktiengesellschaft eine bestimmte Größe erreicht, ist die Prüfung der Jahresabschlüsse sogar per Gesetz vorgeschrieben und muss gesichert sein.

In Bezug auf die Steuern ist es wichtig, dass Sie unterschiedliche Steuerbeträge zahlen. Die AG hat die Pflicht, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zu zahlen. Auf Ausschüttzungen müssen die Inhaber der Anteile zusätzlich die Kapitalertragsteuer zahlen.

Sie müssen auf die Regeln des Handelsgesetzbuches achten. Diesen Regeln unterliegen Sie nämlich, wenn Sie eine Aktiengesellschaft gegründet haben. Die Handelsbücher müssen von Ihnen geführt werden, um eine Aufstellung der jährlichen Bilanz belegen zu können. Sie sind zu der Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung verpflichtet. Größere Aktiengesellschaften haben natürlich noch weitere Pflichten und müssen sehr umfangreiche Jahresabschlüsse präsentieren.

Gründung mit nur einem Gründer

Wie bereits erwähnt wurde, ist es durchaus möglich, dass Sie als alleiniger Existenzgründer eine AG erstellen. Gerne können Sie die Rechtsform der kleinen Aktiengesellschaft nutzen, um dennoch an die Börse zu gehen. Dabei müssen Sie jedoch darauf achten, einen Vorstand und einen Aufsichtsrat zu nutzen. Im Falle der kleinen Aktiengesellschaft kann der Vorstand nur aus einer Person bestehen, nämlich dem Gründer. Er leitet und vertritt die Aktiengesellschaft nach außen und sichert somit zu, dass die AG in ihrem Ablauf keinen Komplikationen mit sich bringt. Bei der Gründung wird der Gründer von dem Aufsichtsrat zum Vorstand erklärt, der geschäftsführend tätig ist.

Es ist zu beachten, dass die Gründung der kleinen AG durch einen Notar beurkundet werden muss. Damit der Überblick über die AG behalten wird, muss die Zahl der Aktionäre zu anfänglichen Zeiten überschaubar bleiben. Ein Gericht muss sogar einen Gründungsprüfer bestellen, der die AG kontrolliert. Die Aktiengesellschaft wird in das Handelsregister eingetragen, um alle Formalitäten abzuschließen.

Personen, die somit mit kleineren Unternehmen an die Börse gehen möchten, um das Gesamtkapital der einen Firma in Aktien anzubieten, können das Vorhaben gerne durchführen. Jedoch ist zu beachten, dass mehr Verantwortung getragen wird, wenn die AG besteht. Schließlich verlangen Aktionäre nach Ihren Rechten, die sogar bei der jährlichen Hauptversammlung erfüllt werden müssen. Somit ist die Verantwortung für die AG relativ hoch gesteckt, da das Kapital der Händler in der eigenen Firma steckt. Handelsexperten können zu Beginn als hochwertige Berater zur Seite stehen, um keine Fehler in Bezug auf die AG zu begehen.

Jetzt zum Testsieger eToro!74% der Konten von Kleinanlegern verlieren Geld beim Handel mit CFDs bei diesem Anbieter. Sie sollten sich überlegen, ob Sie das hohe Risiko, Ihr Geld zu verlieren, eingehen können. Krypto-Investitionen werden von eToro (Europe) Ltd. angeboten und die Verwahrung wird von eToro Germany GmbH durchgeführt. Ihr Kapital ist gefährdet.

Experten-Tipp:

Die Gründung einer Aktiengesellschaft kann durchaus dann sinnvoll sein, wenn man ein großes Unternehmen gründen möchte. Inwieweit sich die Investition jedoch wirklich lohnt, ist vorher abzuwägen.

Bilderquelle: shutterstock.com