Hundehalterhaftpflichtversicherung – Die spezielle Haftpflicht für Hundehalter im Test!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 08.06.2022


Hundebesitzer müssen für die von ihrem Vierbeiner verursachten Schäden in voller Höhe haften. Reißt sich der Hund beispielsweise los und verursacht einen Unfall mit schwerem Sach- oder Personenschaden kann dies schnell existenzbedrohend werden. Die private Haftpflicht reicht für solche Fälle nicht aus. Deshalb ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung für Hundebesitzer ein absolutes Muss. In einigen Bundesländern ist diese mittlerweile sogar gesetzlich vorgeschrieben. Im Vergleich zur möglichen Schadenshöhe ist die Prämie relativ gering, sodass niemand auf einen solchen Schutz verzichten sollte. Mit unserem Vergleichsrechner finden Sie in wenigen Augenblicken die besten und günstigsten Tarife.

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Die wichtigsten Fakten zur Hundehaftpflichtversicherung:

  • Die private Haftpflichtversicherung schließt Hunde nicht mit ein.
  • Hundehalter benötigen eine spezielle Haftpflicht.
  • In einigen Bundesländern wie Berlin und Niedersachsen ist die Hundehalterhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Für Kampfhunde ist die Versicherung fast überall Pflicht.
  • Die Prämie für eine Hundehalterhaftpflicht ist relativ gering.
  • Versicherungssummen von bis zu 50 Millionen Euro möglich.

Hundehalterhaftpflichtversicherung - Header

Warum ist eine Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll?

Hunde reagieren oftmals instinktiv und unvorhersehbar. So kann es beispielsweise vorkommen, dass der Hund plötzlich an der Leine reißt und dabei den Sturz eines vorbeifahrenden Radfahrers verursacht. Dieser stürzt und muss stationär im Krankenhaus behandelt werden. In einem solchen Fall bietet die private Haftpflichtversicherung keinen Schutz. Ohne eine Hundehaftpflicht müssen Herrchen oder Frauchen tief in die Tasche greifen und den Schaden selbst übernehmen. Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, da kann einiges zusammenkommen.
Es muss jedoch nicht immer so dramatisch sein. Zerkratzte Türen in der Mietwohnung oder die umgestoßene Vase eines Freundes, auch kleinere Schäden können teuer werden. Mit einer Hundehaftpflicht kann man sich dies ersparen. Die Jahresprämie ist relativ gering, sodass unabhängig von einer gesetzlichen Vorschrift niemand auf diesen Schutz verzichten sollte.

Die Hundehalterhaftpflicht übernimmt:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Ein Personenschaden entsteht beispielsweise wenn der Hund jemanden beißt oder einen Radfahrer zum Stürzen bringt. Das zerkratzte Parkett des Vermieters zählt als Personenschaden. Beißt der Hund dem Tierarzt in die Hand und es kommt dadurch zu einem Verdienstausfall, handelt es sich um einen Vermögensschaden. Zudem werden unberechtigt gegen den Hundehalter gestellte Ansprüche falls erforderlich auch gerichtlich abgewehrt.

Privathaftpflicht reicht nicht

Im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung sind nur Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen versichert. Für Hunde gilt der Versicherungsschutz jedoch nicht. Einige Tarife leisten, wenn der Versicherungsnehmer fremde Hunde hütet. Dieser gilt beispielsweise, wenn der Hund des Nachbars während dessen Urlaubs in Pflege genommen wird. In diesem Fall besteht durch die Haftpflicht ein Versicherungsschutz, falls der Hund beim Gassi gehen entwischt und dabei einen Fahrradfahrer zu Fall bringt. Diese Leistung ist jedoch nicht in allen Tarifen enthalten.

Wer benötigt eine Hundehalterhaftpflicht?

Die Police schützt nicht nur den Halter des versicherten Hundes. Der Versicherungsschutz gilt zudem für alle Personen, die sich zeitweise um das Tier kümmern. Hierzu gehören unter anderem Familienmitglieder, Freunde, Bekannte und Nachbarn. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn sich öfters andere Personen um den Hund kümmern. Sofern deren Privathaftpflicht das Hüten fremder Hunde nicht abdeckt besteht ansonsten kein Versicherungsschutz.

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Fahrlässigkeit ist ebenfalls versichert

Die Hundehalterhaftpflicht leistet auch dann, wenn Frauchen oder Herrchen keine Schuld trifft. Selbst wenn der Hundehalter während des Schadens gar nicht in der Nähe ist besteht der volle Versicherungsschutz. Lediglich vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht übernommen.

Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche

Die Hundehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet immer auch einen passiven Rechtsschutz. Sämtliche Ansprüche werden zunächst durch den Versicherer geprüft. Sofern diese ungerechtfertigt, kümmert sich die Versicherung um alles Weitere. Endet der Streitfall vor Gericht werden alle Aufwendungen inklusive der Kosten für Anwälte, Sachverständige oder Zeugen durch die Hundehalterhaftpflicht übernommen.

Gesetzliche Vorschriften zur Hundehalterhaftpflichtversicherung

Es kommt leider immer wieder vor, dass Menschen durch Hunde verletzt werden. Deshalb gilt in mehreren Bundesländern eine generelle Versicherungspflicht. Die Größe des Tieres spielt dabei keine Rolle. Egal ob Chihuahua, Golden Retriever, Schäferhund oder Bernhardiner, jeder Hund muss mit einer Tierhalterhaftpflicht versichert werden.

In diesen Bundesländern gilt eine Versicherungspflicht:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

Für Kampfhunde gelten zusätzliche Regelungen. Diese benötigen mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern in allen Bundesländern eine Hundehalterhaftpflicht. Welche Rassen unter diese Regelung fallen ist je nach Bundesland unterschiedlich.

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Wichtige Leistungen bei der Hundehalterhaftpflicht

Der vorhandene Versicherungsschutz kann je nach Tarif abweichend ausfallen. Damit Hundehalter umfassend geschützt sind sollten folgende Leistungen in jedem Fall enthalten sein:

  • Mietschäden: Wer zur Miete wohnt sollte Mietsachschäden unbedingt mitversichern. Springt der Hund beispielsweise an der Zimmertür hoch und zerkratzt diese, kommt die Versicherung für den Schaden auf. Der Aufenthalt in Hotels oder Ferienwohnungen sollte ebenfalls abgedeckt sein. Nicht versichert sind Schäden, die über einen längeren Zeitraum entstehen, weil das Tier beispielsweise regelmäßig übers Parkett läuft. Die Versicherungssumme für Mietsachschäden sollte bei mindestens 250.000 Euro liegen.
  • Deckungsschäden: Für Besitzer von Rüden ist die Absicherung von Deckungsschäden wichtig. Schwängert das Tier eine Rassehündin kann dies sonst teuer werden. Neben den Tierarztkosten kommt die Haftpflicht auch für andere Schäden des Züchters auf. Unter Umständen dauert es eine Zeit, bis die Hündin wieder reinrassige Welpen bekommen kann. Ob Deckungsschäden durch die Police abgedeckt sind, kann den besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen entnommen werden.
  • Vermögensschäden: Vermögensschäden sind bei fast allen Tarifen abgedeckt. Es sollte jedoch auf eine ausreichend hohe Deckung von mindestens 50.000 Euro geachtet werden.
  • Auslandsschutz: Der Familienhund ist im Urlaub oftmals mit von der Partie. Um auch in dieser Zeit versichert zu sein ist ein Auslandsschutz erforderlich. Gute Policen versichern Auslandsaufenthalte von bis zu einem Jahr. Bei einigen Anbietern wird zwischen Aufenthalten in Europa und weltweit unterschieden.

Eine ausreichend hohe Deckungssumme wählen

Um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein ist eine möglichst hohe Versicherungssumme ratsam. Die Stiftung Warentest empfiehlt eine Deckung von mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden sollten mit 50.000 Euro abgedeckt sein. Vielfach bieten die Versicherer für einen geringen Aufpreis deutlich höhere Deckungssummen von 10 oder 50 Millionen Euro an. Bei diesem Punkt sollte keinesfalls gespart werden.

Wann die Hundehaftpflichtversicherung nicht zahlt

Generell vom Versicherungsschutz ausgenommen sind Schäden am Hab und Gut des Versicherungsnehmers. Zerbeißt der Hund das Polster des eigenen Sofas, zahlt die Hundehaftpflicht nicht. Dies gilt auch für Schäden von im selben Haushalt lebenden Angehörigen. Vorsätzlich verursachte Schäden werden ebenfalls nicht abgedeckt.

Einschränkungen gelten zudem für gewerblich genutzte Hunde. So müssen Jagdhunde, Hütehunde oder Wachhunde in der Regel über eine Betriebshaftpflicht abgesichert werden.
Halter von Kampfhunden haben es trotz der Versicherungspflicht mitunter schwer eine Versicherung zu finden. Bei vielen Anbietern gibt es Listen mit als gefährlich eingestuften Rassen, für die kein Versicherungsschutz angeboten wird. Einige Unternehmen verlangen einen höheren Selbstbehalt. Es gibt jedoch auch Versicherer, die spezielle Policen für Kampfhunde anbieten.

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Was kostet eine Hundehalterhaftpflicht?

Die günstigsten Tarife werden bereits ab 3 Euro pro Monat angeboten. Allerdings sind die Leistungen bei solchen Angeboten nicht immer ausreichend. Für eine Police mit gutem Schutz und 10 Millionen Deckungssumme muss mit etwa 6 Euro pro Monat gerechnet werden.
Die genauen Kosten hängen von:

  • Hunderasse
  • Deckungssumme
  • Leistungsumfang
  • Selbstbeteiligung
  • Laufzeit
  • Zahlungsweise

Unser Vergleichsrechner berücksichtigt alle wichtigen Kriterien, sodass Sie das individuell günstigste Angebot erhalten.

Sparmöglichkeiten bei der Hundehalterhaftpflichtversicherung

Mit einigen Tricks lässt sich die Prämie der Hundehaftpflicht reduzieren:

  • Selbstbeteiligung wählen: Auf Wunsch kann bei Abschluss der Police ein Selbstbehalt vereinbart werden. Wer beispielsweise kleinere Schäden von 150 bis 250 Euro selbst übernimmt, kann rund 15 Euro bei der Jahresprämie einsparen.
  • Mehrere Hunde beim selben Versicherer: Sofern mehrere Hunde versichert werden bieten die meisten Assekuranzen einen Rabatt an. Oftmals gibt es diesen schon ab dem zweiten Hund. Ist ein „Welpenschutz“ integriert sind die kleinen für einige Monate kostenlos mitversichert.
  • Versicherung wechseln: Wer bereits eine Hundehalterhaftpflicht besitzt, sollte die Konditionen regelmäßig vergleichen. Alte Tarife sind oftmals sehr teuer. Häufig gibt es eine Police mit besseren Leistungen zu einem günstigeren Preis.
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Weitere Versicherungen für Hundebesitzer

Die Hundehaftpflicht schützt vor Kosten, wenn Dritte durch den Hund geschädigt werden. Doch wie sieht es aus, wenn das Tier krank wird oder gar operiert werden muss. Für solche Fälle kann eine Tierkranken- oder OP-Versicherung abgeschlossen werden. Diese übernimmt ambulante und stationäre Behandlungen sowie die Kosten für Medikamente oder Impfungen. Bei stationären Aufenthalten wird häufig ein Tagegeld gezahlt. Die Wahl des Tierarztes ist zumeist frei und viele Versicherer bieten einen telefonischen Nofallservice an.