Krankenzusatzversicherung – Die verschiedenen Ergänzungen zur GKV im Überblick!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 27.09.2019


Die private Krankenzusatzversicherung schützt gesetzlich Versicherte vor hohen Zuzahlungen. Gleichzeitig profitieren Patienten von besseren Leistungen. Krankenzusatzversicherungen werden für verschiedene Bereiche wie ambulante Behandlungen, stationäre Klinikaufenthalte oder Besuche beim Zahnarzt angeboten. Empfehlenswert ist eine Krankenzusatzversicherung besonders für den Zahnersatz, da Versicherte in diesem Bereich mit besonders hohen Zuzahlungen rechnen müssen. Mit unserem Vergleichsrechner finden Sie in wenigen Augenblicken die beste Police. Zugleich lassen sich die Prämien auf einen Blick miteinander vergleichen.

Die wichtigsten Fakten zur Krankenzusatzversicherung im Überblick:

  • Die Krankenzusatzversicherung ergänzt Leistungen der GKV.
  • Zahnzusatzversicherung ist besonders empfehlenswert.
  • Selbstständige sollten sich mit einer Krankentagegeldversicherung absichern.
  • Leistungsbausteine können individuelle gewählt werden.
  • Auslandskrankenversicherung sollte für Auslandsaufenthalt abgeschlossen werden.

Krankenzusatzversicherung - Header

Die passende Krankenzusatzversicherung finden

In Deutschland steht die private Krankenversicherung nicht allen Bürgern offen. Selbst wenn eine PKV möglich ist können sich nicht alle eine PKV leisten. Trotz steigender Beiträge wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren immer weiter gekürzt. Egal on Zahnbehandlungen, Medikamente oder Sehhilfen, Kassenpatienten müssen in vielen Bereichen zuzahlen. Bei schwerwiegenden Erkrankungen kann dies ernsthafte Folgen haben.
Wer die beste medizinische Behandlung wünscht, kommt an einem privaten Versicherungsschutz nicht vorbei. Sofern eine private Krankenversicherung nicht möglich ist kann die Leistungen der GKV mit verschiedenen Zusatzversicherungen erweitern.
Eine Krankenzusatzversicherung kann ausschließlich als Ergänzung zur GKV abgeschlossen werden. Je nach Bedarf stehen hierfür verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Sehhilfen: Brillen oder Kontaktlinsen müssen von Kassenpatienten bis auf wenige Ausnahmen selbst übernommen werden. Die private Zusatzversicherung übernimmt zwischen 80 und 10 Prozent der anfallenden Kosten.
  • Zahnbehandlungen + Zahnersatz: Die Leistungen der GKV sehen nur geringe Erstattungen für Brücken oder Kronen vor. Die Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarif den Eigenanteil oder beteiligt sich prozentual an den Kosten.
  • Heilpraktiker: Behandlungen durch einen Heilpraktiker werden von der GKV nicht übernommen. Die Zusatzversicherungen übernimmt zwischen 50 und 80 Prozent des Rechnungsbetrages.
  • Krankenhaus: Bei Kassenpatienten erfolgt die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Zudem werden Behandlungen durch den Belegarzt übernommen. Eine PKZV ermöglicht die freie Wahl des Krankenhauses. Die Tarife sehen einen Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer sowie eine Chefarztbehandlung vor.
  • Krankentagegeld: Kassenpatienten erhalten nach Ende der 6-wöchigen Lohnfortzahlung Krankengeld. Dieses liegt jedoch unter dem Nettoeinkommen. Mit einer Zusatzversicherung lässt sich die Lücke schließen. Selbstständige und Freiberufler sollten immer eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
  • Ausland: Eine Auslandskrankenversicherung kommt für Behandlungen im Ausland auf, welche nicht durch die GKV abgedeckt sind. Dies gilt vor allem für Reisen außerhalb Europas.

Diese Krankenzusatzversicherungen sich besonders lohnen

Die Frage, welche Policen sich im Einzelfall besonders lohnen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies hängt immer von den persönlichen Vorlieben und Bedürfnissen des Versicherers ab. Wer beispielsweise Wert auf alternative Heilmethoden legt, sollte über eine spezielle Heilpraktiker Versicherung nachdenken. Die folgenden Policen sind besonders zu empfehlen:

  • Zahnersatz: Wer sich eine optimale zahnärztliche Versorgung wünscht, kommt an einer Zahnzusatzversicherung nicht vorbei. In diesem Bereich wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in den letzten Jahren besonders stark eingeschränkt. Übernommen werden lediglich medizinisch notwendige Behandlungen. Bei Implantaten oder hochwertigen Füllungen drohen ohne Zusatzversicherung hohe Zuzahlungen.
  • Auslandskrankenversicherung: Bei Reisen ins Ausland empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Absicherung. Insbesondere wenn es in Länder außerhalb Europas geht reichen die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen nicht aus. Aber auch in Europa besteht oftmals nur ein begrenzter Versicherungsschutz. Sofern es medizinisch erforderlich ist übernimmt die Auslandskrankenversicherung auch den Rücktransport.
  • Krankentagegeld: Diese Absicherung ist in erster Linie für Selbstständige und Freiberufler interessant. Seit dem 01.01.2009 erhalten diese Personengruppen kein Krankentagegeld mehr. Bei einer Krankheit oder einem Unfall drohen somit hohe Einkommensverluste.
  • Pflegetagegeld: Soll im Pflegefall der bisherige Lebensstandard aufrechterhalten werden, bietet sich eine Pflegetagegeldversicherung an. Versicherte erhalten im Pflegefall ein zuvor vereinbartes Tagegeld, welches beispielsweise zur Finanzierung eines häuslichen Pflegedienstes genutzt werden kann.
  • Krankenhauszusatzversicherung: Mit einer solchen Police erhalten Versicherte im Krankenhaus dieselben Leistungen wie ein Privatpatient. Je nach gewähltem Tarif erfolgt die Unterbringung im Einbett- oder Zweibettzimmer. Zudem ist eine Chefarztbehandlung inbegriffen.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Krankenversicherung gehört in Deutschland zu den Pflichtversicherungen. Arbeitnehmer werden bei einem Einkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze automatische in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Selbstständige haben die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung oder der freiwilligen Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen der GKV sind durch das SGB V vorgegeben. Dabei gilt der Grundsatz, dass alle Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Bei Behandlungen, die über eine medizinische Notwendigkeit hinausgehen muss der Versicherte die Differenz aus eigener Tasche übernehmen. Bei Zahnbehandlungen übernimmt die GKV beispielsweise nur Füllungen mit Amalgam. Für hochwertigere Materialien wie Kunststoff müssen Versicherte selbst aufkommen.
Der Bundesausschuss kann ebenfalls Einfluss auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nehmen. In den meisten Fällen liegen diese unter den medizinischen Möglichkeiten. Wer weitergehende Behandlungen wünscht benötigt somit eine Zusatzversicherung.
In einigen Bereichen müssen sich gesetzlich Versicherte an den Kosten beteiligen. Bei Arznei-, Heil- und Verbandmitteln ist eine Zuzahlung von 10 Prozent mindestens jedoch 5 Euro erforderlich. Für Krankenhausaufenthalte gibt es in den ersten 28 Tagen pro Tag eine Eigenleistung von 10 Euro. Bei der häuslichen Pflege sind ebenfalls Eigenanteile festgelegt. Pro Verordnung müssen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro durch den Patienten übernommen werden.

Zahnzusatzversicherung als beliebteste Police

Bei einem Blick auf den Leistungskatalog der GKV wundert es nicht, dass die Krankenzusatzversicherung mit Abstand die beliebteste Police ist. Rund 14 Millionen Menschen sind deutschlandweit im Besitz einer solchen Versicherung. Abgedeckt werden unter anderem die folgenden Leistungen:

  • Hochwertiger Zahnersatz wie Implantate, Inlays etc.
  • Kunststofffüllungen
  • Kieferorthopädische Behandlungen
  • Knochenaufbau
  • Professionelle Zahnreinigung
  • Kariesprophylaxe
  • Paradontosebehandlung

Der genaue Leistungsumfang hängt immer vom gewählten Tarif ab. Neben den enthaltenen Leistungen sollte beim Vergleich noch auf die folgenden Punkte geachtet werden:

  • Gibt es eine Wartezeit oder können die Leistungen direkt ab Vertragsbeginn in Anspruch genommen werden?
  • Verträge bei denen sich die Leistung nach dem Rechnungsbetrag richtet sind besser als solche, die sich an den Erstattungen der GKV orientieren.
  • Wie hoch sind die Entschädigungsgrenzen?
  • Die Krankenzusatzversicherung sollten Rechnungen bis zum 3,5fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte übernehmen.

Wer seine Zahnzusatzversicherung bereits in jungen Jahren abschließt profitiert von dauerhaft günstigen Prämien. Sinnvoll ist eine solche Police auch für Kinder. Zwar übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen Teil der Kosten, für aufwendige Extras müssen die Eltern jedoch selbst aufkommen. Nach Möglichkeit sollte die Zahnzusatzversicherung bereits im Vorschulalter abgeschlossen werden, da bereits vorhandene Zahnfehlstellungen ansonsten nicht erstattungsfähig sind.

Mit dem Vergleichsrechner die passende Zusatzversicherung finden

Wer den Leistungsumfang der GKV mit einer Krankenzusatzversicherung erweitern möchte sollte zunächst überlegen, welche Policen sinnvoll sind. Um die Kosten zu reduzieren, können mehrere Versicherungen in einem Paket zusammengefasst werden.
Im Anschluss lassen sich die Angebote von zahlreichen Versicherern miteinander vergleichen. Auf folgende Kriterien sollte dabei besonders geachtet werden:

  • Welche Leistungen sind inbegriffen?
  • Orientiert sich die prozentuale Erstattung am Rechnungsbetrag oder den Leistungen der GKV?
  • Ist der 3,5fache Honorarsatz abgedeckt?
  • Wie hoch sind die Entschädigungsgrenzen?
  • Welche Wartezeit ist vorgesehen?
  • Bietet der Versicherer ein Bonusprogramm oder gibt es Rückerstattungen?

Der Krankenzusatzversicherung Vergleich lässt sich in wenigen Augenblicken online durchführen:

  • Persönliche Daten in den Vergleichsrechner eingeben.
  • Anschließend werden die zu den Angaben passenden Tarife übersichtlich angezeigt.
  • Angebote genau miteinander vergleichen. Durch verschiedene Filter können die Sucherergebnisse noch weiter verfeinert werden.

Krankenzusatzversicherung kündigen und wechseln

Vor einem Wechsel muss zunächst der bestehende Vertrag gekündigt werden. Eine Kündigung ist allerdings erst nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Je nach Vertrag beträgt diese zwischen 12 und 36 Monaten. Gekündigt werden kann in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Um doppelte Beiträge zu vermeiden sollten die Kündigungsmöglichkeiten im Auge behalten werden.
Bei Beitragserhöhungen besteht zumeist ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag kann dann innerhalb von vier Wochen beendet werden. Gekündigt werden sollte jedoch erst, wenn der neue Versicherungsschutz bestätigt wurde. Es besteht sonst die Gefahr, dass für eine bestimmte Zeit keine Absicherung besteht.