Kredite – So bekommen Sie zu unrecht erhobene Kredit Bearbeitungsgebühren wieder zurück!
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 10.12.2020
Hat Ihre Bank zu hohe Bearbeitungsgebühren berechnet?
WIR HOLEN SIE FÜR SIE ZURÜCK. (In Zusammenarbeit mit kredite.org)
Es geht seit 2010 wie ein Lauffeuer durch die Presse:
- Banken erheben unrechtmäßig Gebühren bei der Kreditvergabe.
- Bei der Rückforderung erhält der Kreditnehmer eine Absage.
- Erst wer klagt, bekommt eine Chance.
Zahlreiche OLG-Urteile und mittlerweile BGH Urteilen geben den Verbrauchern Recht:
Solche Bearbeitungsgebühren gelten als ungerechtfertigte Bereicherung und können von den Banken zurückgefordert werden, was aber nicht leicht ist. Hier brauchen Sie professionelle Hilfe!
Der Kredithilfeverein e.V. hilft Ihnen, Ihr Geld zurückzubekommen.
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- Ein Netzwerk von Spezialisten übernimmt die Verhandlungen.
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- Wenn nötig, wird Klage eingereicht.
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- Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt der Verein für seine Mitglieder.
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Holen Sie sich Klarheit durch unsere kostenfreie Erstprüfung Ihres Kreditvertrages.
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- Unsere Partner prüfen, ob Sie eine Chance auf eine Rückforderung haben.
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- Sie erhalten umgehend Klarheit.
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- Bei einem positiven Bescheid entscheiden Sie, ob sich externe Dienstleister und Rechtsanwälte für Sie einsetzen sollen – ohne Kostenrisiko für Sie.
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Bankkunden können Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen zurückfordern
Banken kassierten jahrelang für Verbraucherkredite pauschale Bearbeitungsgebühren. Es wurden zwischen 1 und 3,5 % des finanzierten Betrages berechnet. Widerrechtlich, so urteilten mittlerweile zahlreiche Oberlandesgerichte. Denn die Kreditbearbeitung stellt keine Leistung für den Kunden dar, sondern erfolgt im eigenen Interesse der Bank.
Diesen Urteilen zufolge können Bankkunden die zu Unrecht abgerechnete Gebühr zurückfordern:
OLG Celle vom 13.10.2011 (3 W 86/11) OLG Dresden vom 29.09.2011 (8 U 562/11) OLG Frankfurt/Main vom 27.07.2011 (17 U 59/11) OLG Karlsruhe vom 03.05.2011 (17 U 192/10) OLG Hamm vom 11.04.2011 (31 U 192/10) OLG Düsseldorf vom 24.02.2011 (I-6 U 162/10) OLG Zweibrücken vom 21.02.2011 (4 U 174/10) OLG Dresden vom 02.12.2010 (8 U 1461/10) OLG Bamberg vom 04.08.2010 (3 U 78/10) Darüber hinaus können Bankkunden gemäß § 246 BGB ihren Anspruch auf 4 % Zinsen p.a. auf die zu Unrecht berechnete Gebühr geltend machen
Diesen Urteilen liegt der § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zugrunde, der besagt: Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Trotzdem verweigern die meisten Institute jetzt die Rückzahlung. Kunden hoffen auf ein Grundsatzurteil des BGH. Es geht um Milliarden. Tausende geschädigter Bankkunden haben ihre Gebühren bereits zurückgefordert. Sehr häufig hatten sie erst mit der Unterstützung von Anwälten und anderen Fachleuten Erfolg. Viele Menschen scheuen den bürokratischen Aufwand und die Anlaufkosten. Hier setzt der Kredithilfeverein an und leitet alle notwendigen Schritte ein, um Ihre Ansprüche geltend zu machen. Kostenneutral und risikolos.
Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – und Ihrem Geld!
Kreditbearbeitungsgebühren: Bankkunden fordern ihr Geld zurück
Es geht um mehrere Millionen Euro, die die Banken zu Unrecht mit Bearbeitungsgebühren für Kredite verdient haben. Trotz entsprechender Gerichtsurteile verlangen viele Geldhäuser für ihre Kredite noch immer einmalige Bearbeitungsgebühren. Diese liegen meist zwischen ein und drei Prozent der Auszahlungssumme. Nimmt der Bankkunde also einen Kredit in Höhe von 100.000 Euro auf, bekommt er womöglich nur zwischen 97.000 Euro und 99.000 Euro ausgezahlt. Solche Kreditbearbeitungsgebühren sind in den meisten Fällen allerdings unrechtmäßig, sodass Bankkunden das Geld zurückverlangen dürfen. Doch viele Geldinstitute halten ihre Kunden hin. Update 13. Mai 2014: Der Bundesgerichtshof hat ein wichtiges Urteil zu den Bearbeitungsgebühren für Kredite gesprochen. In zwei Fällen erklärte das Gericht die Klauseln zu Gebühren für unangemessen. Tausende Bankkunden können nun auf eine Rückerstattung hoffen.
Kreditbearbeitungsgebühr von acht Gerichten für unzulässig erklärt
Kreditbearbeitungsgebühren erheben die Banken zum Beispiel, weil sie die Bonität – also die Zahlungsfähigkeit – des Kreditnehmers überprüfen. Jedoch haben mittlerweile acht Oberlandesgerichte (OLG) entschieden, dass die Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkreditverträgen unzulässig sind. Die Bonitätsprüfung veranlasst die Bank aus eigenem Interesse. Sie ist daher keine Leistung, die der Kunde zu zahlen hat. Da es jedoch kein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), dem höchsten deutschen Zivilgericht, gibt, verteidigen viele Banken weiterhin ihre Kreditbearbeitungsgebühren. Ein Urteil des BGH gilt ohnehin als unwahrscheinlich, da die Banken bisher ein höchstrichterliches Urteil verhindern konnten. Betroffene müssen also selbst die Initiative ergreifen und ihr Geld zurückfordern – notfalls mit Unterstützung eines Anwalts.
Jetzt zum Testsieger smava!Bankkunden: Gebühren zurückfordern
Bankkunden haben drei Möglichkeiten: Entweder schalten sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ein. Manchmal reicht allein die Klagedrohung aus, damit die Kreditinstitute reagieren. Jedoch können dabei Kosten entstehen, die dem Rückzahlungsbetrag nicht unbedingt gerecht werden. Vielen ist daher der Aufwand im Vergleich zu den verhältnismäßig geringen Beträgen zu hoch.
Alleine klagen vs. Sammelklage gegen Bank
Eine andere Option besteht darin, sich der Schutzgemeinschaft für Bankkunden (schuvoba) anzuschließen. Sie unterstützt die Kreditnehmer, die vorerst nicht selbst klagen wollen. Mithilfe eines Fragebogens prüft die Gemeinschaft zunächst, ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind. Falls Betroffene die Hilfe des Vertrauensanwaltes in Anspruch nehmen, zahlen sie je nach Erfolg. Bisher wurde auf diese Weise in etwa 150 Fällen Klage eingereicht.
Bearbeitungsgebühr frühzeitig zurückfordern
Schließlich bleibt den Betroffenen noch die Möglichkeit, ihre Forderungen an eine Firma abzutreten, die Klagen gegen Banken sammelt. So umgehen die Bankkunden das Risiko, dass ihnen bei einer Niederlage vor Gericht hohe Kosten entstehen. Jedoch erhalten sie im Erfolgsfall auch nur ein Drittel der Streitsumme. Kreditnehmer sollten in jedem Fall darauf achten, rechtzeitig ihre Forderungen geltend zu machen. Andernfalls können diese verjähren. Betroffenen sollten sich aus diesem Grund auch nicht von ihrer Bank vertrösten lassen.
Kreditbearbeitungsgebühr: Musterbrief nutzen
Die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest stellt auf ihrer Internetseite ein Musterschreiben bereit, mit dem Bankkunden die Bearbeitungsgebühren zurückfordern können. Welche Möglichkeiten Betroffene zudem haben, falls ihre Bank nicht zahlt, können sie am heutigen Montag (18. Februar 2013) um 19.25 Uhr bei „WISO“ im ZDF erfahren. Erste Auswirkungen nach BGH-Urteil zu Bearbeitungsgebühren Inzwischen sind einige Tage nach dem positiven BHG-Urteil zum Thema „unrechtmäßige Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen“ vergangen. Unsere Erfahrung ist, dass sich Banken nach wie vor wehren, mit der „Ausrede“, dass das Urteil nicht auf die bankeigenen Verträge anwendbar ist. (siehe exemplarisch Antwortschreiben Bank Santander anbei). Es müssen also weiterhin die Rechte Ihrer Kunden eingeklagt werden. Enormes Potenzial an rückholbaren Bearbeitungsgebühren: Verschiedenen Einschätzungen und Presseberichten zufolge, besteht hier ein Potenzial von bis zu 14 Milliarden Euro!!! Helfen Sie mit, Ihren Kunden das zurückzuholen, was ihnen zusteht! Über folgenden Link erhalten Sie zusätzlich einen Presseartikel, dass unsere Tätigkeit ausdrücklich vom Bund der Sparer e.V. empfohlen wird. http://www.bds-online.info/2014/05/20/bgh-stoppt-bankenabzocke-urteil-fur-verbraucher-aber-wie-kommen-sie-wieder-an-ihr-geld-wir-zeigen-es-ihnen/
Presse:
Jetzt Geld von der Bank zurückholen
Kunden müssen sich beeilen, um zu Unrecht gezahlte Kreditgebühren einzufordern. Denn ohne Aufforderung zahlt kein Institut!
Den einen läuft die Zeit davon, die anderen können das Jahresende nicht erwarten. Die Rede ist von Kunden und Banken. Seit der Bundesgerichtshof Ende Oktober entschieden hat, dass Verbraucher Kreditbearbeitungsgebühren bis ins Jahr 2004 hinein zurückfordern können, hat sich ein lebhafter Briefverkehr zwischen beiden Lagern entwickelt. Die gute Nachricht aus Kundensicht: Viele Banken zahlen, wenn sie dazu vorher schriftlich aufgefordert wurden. Die schlechte Nachricht: Einige Banken sind weiterhin sehr erfinderisch, wenn es darum geht, Kunden abzuwimmeln oder hinzuhalten. Es geht um viel Geld.
Mehr in der Welt vom 1.12.2014 unter http://www.welt.de/print/die_welt/finanzen/article134881841/Jetzt-Geld-von-der-Bank-zurueckholen.html
Ganz aktuell in der WELT vom 14. Mai 2014: Manager Magazin Stiftung Warentest
Fordern Sie hier Ihre Gebühren zurück
P.S. Weitere Infos finden Sie auch auf http://www.kredite.org/news/kredit-bearbeitungsgebuehren-unzulaessig und http://www.kredite.org/news/kreditgebuehren-unzulaessig
Expertentipp:
Schnell sein lohnt sich. Wer seine Forderungen noch geltend macht, der kann teilweise hohe Beträge erstattet bekommen. Diese können für die Sondertilgung des Kredites genutzt werden.