Rentenschätzer: Rentenanspruch online berechnen – Sofort Ihren Anspruch berechnen!

Zuletzt aktualisiert & geprüft: 04.11.2022


um ein Thema beschäftigt die Deutschen so sehr wie die Rente. Immer wieder wird davor gewarnt, dass die spätere Rente trotz jahrelanger Beschäftigung nicht ausreicht. Der Rentenschätzer ermittelt mit welchem Betrag Sie im Alter rechnen können. So erkennen Sie auf einen Blick ob eine Versorgungslücke droht. Diese lässt sich anschließend mit einer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge schließen. Je früher privat vorgesorgt wird, desto mehr Kapital steht im Rentenalter zur Verfügung. Deshalb ist es ratsam, sich so früh wie möglich mit dem Thema Rente zu beschäftigen. Nur so lässt sich einer Altersarmut vorbeugen.

Wie wird die Rente berechnet?

Der Rentenschätzer gibt wie der Name schon sagt nur eine Schätzung der späteren Rente ab. Für eine genaue Berechnung müssen die folgenden Faktoren bekannt sein:

  • Entgeltpunkte (EP)
  • Zugangsfaktor (ZF)
  • Rentenartfaktor (RAF)
  • aktueller Rentenwert (aRW)

Sind diese Werte bekannt, kann die monatliche Rente anhand der folgenden Formel berechnet werden:
Rentenschätzer - Rentenformel

Entgeltpunkte (EP)

Die Entgeltpunkte gehören zu den wichtigsten Faktoren für die Rentenberechnung. Sie spiegeln das während des Arbeitslebens erzielte Einkommen wider. Hierzu wird das für die einzelnen Kalenderjahre in die Rentenversicherung eingezahlte Einkommen in Entgeltpunkte umgerechnet. Liegt das versicherungspflichte Jahreseinkommen in Höhe des Durchschnittsentgelts gibt es einen Entgeltpunkt. Beitragsfreie Zeiten, welche für die Rente relevant sind werden ebenfalls mit Entgeltpunkten berücksichtigt. Die Höhe hängt dabei immer vom während der übrigen Zeit erzielten Arbeitseinkommen ab.

Zugangsfaktor (ZF)

Personen, die vorzeitig in Rente gehen erhalten ihre Entgeltpunkte nicht in vollem Maße angerechnet. Wer länger arbeitet profitiert von einer stärkeren Berücksichtigung. Deshalb werden die Entgeltpunkte beim Rentenschätzer mit dem Zugangsfaktor multipliziert. Bei regulärem Renteneintritt beträgt der Zugangsfaktor 1,000. Bei einer vorzeitigen Altersrente ist er niedriger, bei späterem Renteneintritt höher.

Rentenartfaktor (RAF)

Mit dem Rentenartfaktor wird das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart im Verhältnis zur Altersrente festgelegt. Dient die Rentenart als Lohnersatz gilt ein RAF von 1,0. Bei Rentenarten mit Unterhaltsfunktion ist er geringer.

Rentenartfaktoren im Überblick:

  • Rente bei teilweiser Erwerbsminderung: 0,5
  • Rente bei voller Erwerbsminderung: 1,0
  • Erziehungsrenten: 1,0
  • Kleine Witwenrente: 0,25
  • Große Witwenrente: 0,55
  • Rente für Halbwaisen: 0,1
  • Rente für Vollwaisen: 0,2

Aktueller Rentenwert (aRW)

Der aktuelle Rentenwert wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Berücksichtigt werden dabei die Veränderungen bei den Bruttolöhnen, der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sowie die demografische Entwicklung. Die Rate der Rentenanpassung wird nach der Rentenanpassungsformel berechnet. Der aRW beträgt ab 01.07.2016 für die westlichen Bundesländer 30,45 Euro und für die östlichen Bundesländer 28,66 Euro.

Verschiedene Arten von Altersrenten

Die gesetzliche Rentenversicherung sieht folgende Varianten der Altersrente vor:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Rente für Schwerbehinderte
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit (ab Jahrgang 1951)
  • Rente für Frauen (ab Jahrgang 1951)
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ab 2012)

Der Rentenschätzer berechnet die Rente nach der genannten Formel für alle Rentenarten gleich. Diese unterscheiden sich jedoch bezüglich der Anspruchs Voraussetzungen sowie des frühesten abschlagsfreien bzw. mit Abschlägen versehenen Rentenbeginns.

Regelaltersgrenze

Personen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, können mit Vollendung des 65. Lebensjahres regulär in Rente gehen. Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 gilt eine Regelaltersgrenze von 65 bis 67 Jahren. Versicherte der Geburtsjahrgänge 1964 und jünger erreichen die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres.
Sofern die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt wurde, besteht bei Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf die volle Rente. Abschläge müssen in diesem Fall nicht befürchtet werden. Wer seine Rente erst später in Anspruch nimmt, erhält für jeden Kalendermonat um den diese aufgeschoben wird einen Zuschlag von 0,5 Prozent.

Altersrente für Frauen

Weibliche Versicherte erhalten die Altersrente für Frauen, wenn sie:

  • Vor dem 1. Januar 1952 geboren wurden.
  • Die Wartezeit von 15 Jahren erfüllt haben.
  • Nach Vollendung des 40. Lebensjahres noch mindestens 10 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Rente für langjährig Versicherte

Bei der Rente für langjährig Versicherte gilt eine Wartezeit von 35 Jahren. Hierfür werden alle rentenrechtlichen Zeiten berücksichtigt. Darunter fallen unter anderem Pflichtbeiträge während einer Selbstständigkeit oder Kindererziehungszeiten.

Altersrente für Schwerbehinderte

Für die Rente für Schwerbehinderte wird ebenfalls eine Wartezeit von 35 Jahren vorausgesetzt. Dazu gehören u.a. Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung und einer selbstständigen Tätigkeit, Kindererziehungszeiten, Anrechnungszeiten (z.B. Zeiten der Schulausbildung), Zeiten aus einem Versorgungsausgleich bzw. Rentensplitting. Zudem wird bei Rentenbeginn eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt. Bei Personen, die vor dem 16. November 1950 geboren wurde reicht eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit aus.

Rente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit

Voraussetzungen für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit:

  • Geburt vor dem 1. Januar 1952
  • Wartezeit von 15 Jahren
  • In den letzten 10 Jahren vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt
  • Bei Rentenbeginn arbeitslos
  • Ab dem Alter von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt mindestens 52 Wochen arbeitslos
  • Aufgrund des Altersteilzeitgesetzes verminderte Arbeitszeit für mindestens 24 Monate

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es, wenn eine Wartezeit von 45 Jahren erfüllt wurde. Auf diese Wartezeit werden neben Pflichtbeitragszeiten auch Monate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung angerechnet. Keine Berücksichtigung finden dagegen Pflichtbeitragszeiten aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld. Arbeitslosengeld II und Arbeitslosenhilfe.

Voraussetzungen für eine Altersteilzeit

Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Hierzu gehört eine versicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens 1.080 Tage innerhalb der letzten 5 Jahre. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Um eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten müssen beide Parteien eine Altersteilzeit zustimmen. Die Arbeitszeit wird dann auf 50 Prozent der bisherigen Wochenarbeitszeit reduziert. Wichtig ist zudem, dass die Vereinbarung sich über den Zeitraum erstreckt, der mit dem Beginn der Altersrente endet. Arbeitnehmer sollten sich deshalb vorab erkundigen, ab wann Anspruch auf Altersrente besteht. Die Altersteilzeit muss mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren gelten. Die Förderung gilt für maximal sechs Jahre, auch wenn eine längere Dauer vereinbart wurde.

Rentenlücke ermitteln und erkennen

Um mit dem Rentenschätzer eine Rentenlücke zu erkennen, müssen sämtliche Einnahmen und Ausgaben im Alter berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere auch was Sozialabgaben und mögliche Steuern betrifft. Bei einer fehlerhaften Kalkulation, lassen sich die Lücken später kaum noch ausgleichen.
Um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter beibehalten zu können sollte nach einer Faustregel rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens zur Verfügung stehen. Wer bisher monatlich 1.500 Euro verdient hat, benötigt nach Renteneintritt demnach etwa 1.200 Euro pro Monat. Zeigt der Rentenschätzer eine voraussichtliche Altersrente von 1.000 Euro müssen folglich noch 200 Euro durch eine betriebliche oder private Altersvorsorge erzielt werden. Die genannten Zahlen gelten dabei immer als Mindestwert.
Steuerliche Aspekte und Sozialabgaben sollten bei der Berechnung unbedingt berücksichtigt werden. Ob die Rente versteuert werden muss hängt vom Renteneintrittsalter und dem aktuellen Grundfreibetrag ab. Wer 2015 in Rente ging musst bis zu einem Jahresbetrag von etwa 14.500 Euro keine Steuern bezahlen. Erfolgte der Renteneintritt 2005 ist ein steuerfreier Bezug von 19.000 Euro im Jahr möglich. Für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sollten rund 10 Prozent einkalkuliert werden. Bei einer Rente von 1.000 Euro wären dies rund 10 Euro monatlich.

Eine vorhandene Rentenlücke schließen

Zeigt der Rentenschätzer eine Rentenlücke an, ist umgehendes Handeln gefragt. Wer sich erst mit 50 Gedanken um seine Rente macht, muss in den meisten Fällen Abstriche hinnehmen. Ohne entsprechende Rücklagen müssen die Ansprüche im Alter kräftig heruntergeschraubt werden. Deshalb ist es ratsam, sich möglichst früh mit dem Rentenschätzer und dem Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu beschäftigen.
Wer Geld fürs Alter anspart, sollte das Risiko möglichst breit streuen. Am besten die Altersvorsorge auf mehrere Säulen stellen. Neben der betrieblichen Vorsorge kann beispielsweise eine Riester Rente abgeschlossen werden. Zudem wäre eine Anlage in Aktienfonds denkbar. Dabei gilt immer, je früher man anfängt desto besser.
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