Robo-Advisor Regulierung – Die Anlage beim Digitalen Vermögensberater sollte geprüft sein!
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 16.10.2020
Robo-Advisor werden häufig von unbekannten Fintechs angeboten, die sich noch keinen Namen machen konnten. Kein Wunder also, dass viele Anleger einer solchen Geldanlage skeptisch gegenüberstehen. Tatsächlich gibt es hinsichtlich der Regulierung und der Sicherheit wohl die größten Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. In manchen Fällen ist es nämlich gar nicht der Robo-Advisor, der die Geldanlage letztlich vornimmt.
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Unterschiede bei Regulierung und Geschäftsform
Robo-Advisor nutzen unterschiedliche Lizenzen, die mit verschiedenen Pflichten und Befugnissen einhergehen. Für einen Anleger, der sich mit der Vermögensverwaltung noch nicht auseinandergesetzt hat, ist dies jedoch nicht immer leicht erkennbar. Für den Anlageprozess kann dies jedoch wesentliche Folgen haben, sodass es sinnvoll ist, im Vorfeld zu wissen, welche Dienstleistungen ein spezifischer Robo-Advisor überhaupt übernehmen kann.
Die BaFin selbst unterscheidet in diesem Zusammenhang vor allem Anlageberatung, Anlagevermittlung und Abschlussvermittlung, die jeweils unterschiedliche Befugnisse und Aufgabenbereiche haben. Fast alle sind erlaubnispflichtig. Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist, ob eine Finanzportfolioverwaltung erlaubt ist oder nicht. Die Übergänge sind dabei fließend. Deswegen prüft die BaFin im Einzelfall ob eine Anlagevermittlung, Anlageberatung oder eine erlaubnisfreie Dienstleistung erbracht wird.
Anlagevermittlung mit relativ wenigen Anforderungen
Eine Anlagevermittlung muss und kann weniger leisten als eine Anlageberatung. Es handelt sich allerdings um eine Anlagevermittlung nach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1 KWG. Die Robo-Advisor vermitteln in diesem Falle nur die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten wie den ETFs. Dabei sind zwei Merkmale wesentlich. Zum einen wird die Abschlussbereitschaft des Anlegers zielgerichtet gefördert. Zudem wird der Robo Advisor als „Bote“ tätig und leitet die Willenserklärung des Anlegers weiter, die spezifischen Finanzinstrumente zu erwerben oder zu verkaufen.
Sollte der Robo-Advisor hingegen die persönlichen Umstände des Anlegers prüfen und daraufhin ein bestimmtes Finanzinstrument empfehlen, so kann es sich bereits um eine erlaubnispflichtige Anlageberatung handeln.
Finanzanlagenvermittler benötigen nicht immer eine Lizenz der BaFin. Für Tätigkeit muss allerdings eine Erlaubnis nach § 34f der Gewerbeordnung (GewO) eingeholt werden. Zudem müssen Anbieter sich unverzüglich nach Tätigkeitsaufnahme in das Register für Finanzanlagenvermittler eintragen.
Abschlussvermittlung immer erlaubnispflichtig
Bis 2013 bestand die Möglichkeit, auch Abschlussvermittlungen bei den zuständigen Industrie- und Handelskammern anzumelden. Dies ist inzwischen nicht mehr der Fall. Abschlussvermittlung ist stattdessen durch die BaFin erlaubnispflichtig. Der Anlagevermittler übermittelt die Willenserklärung des Kunden an den Veräußerer/Erwerber der Finanzprodukte, der Abschlussvermittler gibt hingegen als Vertreter seines Kunden eine eigene Willenserklärung ab. Hier ist zudem häufig eine Erlaubnis zur Finanzportfolioverwaltung notwendig.
Anlageberatung muss bei der BaFin gemeldet werden
Mach § 1 Abs. 1a S. 2 Nr. 1a KWG liegt eine erlaubnispflichtige Anlageberatung dann vor, wenn der Robo-Advisor Interessenten eine persönliche Empfehlung zum Kaufen, Verkaufen oder Halten eines Finanzinstrumentes gibt, die auf seinen persönlichen Umständen basiert oder zumindest als für ihn persönlich geeignet dargestellt wird. Dabei ist es egal, ob er sich dabei auf automatisierte Prozesses stützt oder auf welche Art er sich an den Kunden richtet.
Allerdings gibt es dabei durchaus noch weiter Feinheiten. So werden Robo-Advisor üblicherweise dann, wenn Interessenten auf Grundlage seiner Angaben konkrete und auf spezifische Finanzinstrumente bezogene Anlagevorschläge erhält und dabei auch die genaue Bezeichnung genannt wird. Der Kunde erhält so einen konkreten Vorschlag, welche Finanzinstrumente er in welcher Anzahl erwerben sollte, damit die empfohlene Vermögensverteilung erreicht wird. Dabei ist es nicht entscheidend, wie umfangreich oder vollständig der Kunde befragt wird. Die persönliche und konkrete Empfehlung ist ausreichend, um das Angebot als Anlageberatung zu klassifizieren. Es handelt sich allerdings auch hier üblicherweise um eine Einzelfallentscheidung.
Anders ist dies, wenn der Robo-Advisor keine konkreten Finanzinstrumente vorschlägt, sondern beispielsweise nur aufführt, zu wie viel Prozent ein Anleger in bestimmte Branchen oder Anlageklassen investieren soll. In diesem Fall betreibt der Robo-Advisor keine erlaubnispflichtige Anlageberatung, wobei dies stark vom Einzelfall abhängt.
Erlaubnispflichtige Finanzportfolioverwaltung komfortabler für Anleger
Ebenfalls erlaubnispflichtig nach § 32 Absatz 1 KWG ist die Finanzportfolioverwaltung. Nur wenn der Robo-Advisor eine Erlaubnis hierfür besitzt, darf er das Portfolio des Kunden umschichten. Der Robo-Advisor verwaltet dabei das Vermögen der Kunden im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens auch dann, wenn er dabei Dritte einschaltet. Für Robo-Advisor ist eine solche Erlaubnis sehr wichtig, obwohl bei Weitem nicht alle sie besitzen.
Sie ermöglicht es nämlich, dass der Robo-Advisor das Portfolio nicht nur überwacht, sondern darüber hinaus auch umschichten kann. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Zielallokation zu sehr abweicht oder ein ETF gegen einen besseren ausgetauscht werden soll. Der Robo-Advisor handelt also im vereinbarten Rahmen, kann dies jedoch selbstständig tun. Finanzdienstleister, die eine solche Erlaubnis nicht besitzen, können das Portfolio hingegen nicht umschichten, ohne den Anleger explizit um Erlaubnis zu bitten. Manche können zudem nur die Empfehlung geben, das Portfolio umzuschichten und der Anleger muss dies dann selbst durchführen.
Wer sich um seine Geldanlage nicht regelmäßig kümmern, sondern lediglich den Erfolg per Reporting überprüfen möchte, sollte also darauf achten, dass der gewählte Robo Advisor eine Erlaubnis zur Finanzportfolioverwaltung besitzt.
Voraussetzungen für eine Erlaubnis
Wer als Anlagenvermittler tätig werden möchte, hat einen Rechtsanspruch auf eine Erlaubnis durch die IHK, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Hierunter fallen:
- Persönliche Zuverlässigkeit
- Geordnete Vermögensverhältnisse
- Berufshaftpflicht
- Kenntnisse und Fertigkeiten
Antragsteller müssen also einige bürokratische Hürden überwinden, bevor sie eine Erlaubnis erhalten. So müssen sie ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen, nachweisen, dass kein laufendes oder abgeschlossenes Insolvenzverfahren gegen sie vorliegt und kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis zu finden ist. Zudem müssen sie eine aktuelle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen und Fachkenntnisse durch Ausbildungsgänge und Praxiserfahrung oder das Ablegen einer Sachkundeprüfung nachweisen.
Je nach Art der Erlaubnis und der Lizenz müssen die Robo-Advisor noch weitere Bedingungen erfüllen. So muss beispielsweise ein Vermögensverwalter ein Anfangskapital in Höhe von 50.000 Euro vorhalten. Zudem müssen sie die Eigenmittelanforderungen nach dem Capital Requirements Regulation (CRR) vorhalten. Das bedeute, eine harte Kernkapitalquote von 4,5 %, eine Kernkapitalquote von 6 % und eine Gesamtkapitalquote von 8 %.
Welche Pflichten haben Anlagevermittler und Co.?
Wer eine Erlaubnis erhalten hat, Anlagen zu vermitteln, muss sich an bestimmte Richtlinien halten. Diese umfassen vor allem die Informationsweitergabe an den Anleger und die Pflicht zur Dokumentation. Robo-Advisor müssen also auch ein Beratungsprotokoll anfertigen und dem Anleger in Kopie zur Verfügung gestellt werden. Zudem muss die Person das Beratungsprotokoll unterschrieben, die der automatisierten Anlageberatung zugerechnet werden kann.
So muss der Robo-Advisor dem Anleger seine statusbezogenen Angaben klar und verständlich schriftlich mitteilen. Zudem muss er den Anleger vor Beginn des Gesprächs und vor allem vor Abschluss eines Vertrages in Textform und leicht verständlich mitteilen, ob er eine Vergütung verlangt und in welcher Höhe sich diese bewegt. Zudem muss er in darüber aufklären, ob er Zuwendungen von Dritten in Bezug auf die Anlagenberatung und -vermittlung annehmen und vor allem auch behalten darf.
Zudem muss der Anleger über die Risiken und Pflichten informiert werden, die die Finanzinstrumente aufweisen. Hierzu gehören neben Informationen zu den Risiken, Kosten, Nebenkosten auch Informationen zu Interessenkonflikten.
Die Kosten und Nebenkosten, die der Anleger zahlen muss, müssen vollständig angegeben sein, also alle verbundenen Gebühren, Entgelte, Provisionen und Auslagen enthalten. Dabei muss die vom Robo-Advisor veranschlagte Gebühr separat aufgeführt werden. Auch über Zuwendungen, die er im Rahmen der Anlage erhält, muss der Anbieter informieren. Darunter fallen:
- Provisionen
- Gebühren
- Sonstige Geldleistungen
- Geldwerte Vorteile
Anlageberater mit Erlaubnis müssen zudem bei der Werbung beachten, dass diese redlich, eindeutig und nicht irreführend sein darf. Zudem muss der Robo-Advisor dem Interessenten vor Abschluss des Geschäfts über jede Finanzanlage, die er empfohlen hat, ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen.
Bei der Anlageberatung muss der Robo-Advisor überprüfen, ob der Anleger in Bezug auf die verwendeten Finanzanlagen genügend Kenntnisse und Erfahrungen aufweist, sodass er die Anlagerisiken verstehen kann. Zudem muss er prüfen, ob die empfohlene Finanzanlage den Zielen des Anlegers entspricht und die Risiken für ihn finanziell tragbar sind.
Auch Partnerbanken sind lizenziert
Die meisten Robo-Advisor verwalten das Geld der Kunden nicht selbst, sondern arbeiten zu diesem Zweck mit Partnerbanken zusammen. Oftmals handelt es sich dabei um Geldinstitute, die sich auf Vermögensberater spezialisiert sind und der Öffentlichkeit deswegen nicht unbedingt ein Begriff sind. Sie sind jedoch hervorragend in der Lage, die Dienste zur Verfügung zu stellen, die der Robo-Advisor benötigt, um die Anlage seiner Kunden zu betreuen.
Nahezu alle Robo-Advisor haben zu diesem Zweck eine deutsche Partnerbank gewählt. Dementsprechend unterliegen diese der Regulation durch die BaFin und an ihrer Seriosität besteht kein Zweifel.
Was passiert im Insolvenzfall mit dem Geld bei einem Robo-Advisor?
Die Robo-Advisor selbst haben üblicherweise kein Zugriff auf das Geld. Dementsprechend ist es für die Geldanlage der Kunden nur bedingt relevant, ob ein Robo Advisor zahlungsunfähig wird. Der Anleger kann dann sein Depot bei der Bank üblicherweise übertragen, manchmal ist auch ein Fortführen möglich.
Wichtiger ist also das Bargeld, das bei den Banken lagert. Dieses ist ebenfalls nur bei sehr hohen Beständen in Gefahr. Teil der Regulationsauflagen der Bafin ist für Banken die Mitgliedschaft in einem Einlagensicherungsfonds. Dementsprechend sind Einlagen bis zu 100.000 Euro je Kunde abgesichert. Viele Banken sichern sich darüber hinaus zusätzlich ab.
Nicht in der Einlagensicherung eingeschlossen sind hingegen die ETFs oder andere Fonds. Das ist für den Kunden jedoch kein Nachteil, im Gegenteil: Dadurch, dass Fonds zum Sondervermögen zählen, gehören sie nicht zu einer Konkursmasse. Sie bleiben immer im Besitz der Kunden, die Bank verwahrt sie lediglich für sie.
Wie sicher ist das Geld bei Robo-Advisorn?
Hinsichtlich der Seriosität müssen Anleger bei den meisten Anbietern keinerlei Zweifel hegen. Derzeit ist kein Anbieter bekannt, dessen Ruf zweifelhaft wäre. Natürlich ist es möglich, dass im Laufe der Zeit unseriöse Anbieter auf den Zug aufspringen, allerdings sollten Kunden auf der sicheren Seite sein, wenn sie auf eine erteilte Erlaubnis achten.
Sollte ein Anbieter schlecht wirtschaften, so ist der Anleger üblicherweise auch nicht der Leidtragende. Die Einlagensicherung springt dann ein. Es ist also unwahrscheinlich, dass ein Anleger durch Fehler der Robo Advisor Geld verliert.
Welche Verluste sind bei der Geldanlage über Robo-Advisor möglich?
Wie sicher das Geld im Rahmen der Geldanlage bei Robo-Advisorn ist, ist auch eine Frage der Risikofreude. Grundsätzlich ist das Risiko für Verluste gering, dies gilt allerdings vor allem unter der Voraussetzung, dass der Anleger im Zweifelsfall genügend Geduld mitbringt.
Der Gedankengang ist dabei der folgende: Die Geldanlage ist bei Robo-Advisorn üblicherweise sehr breit gestreut, was sich mit den Anforderungen der modernen Portfolio-Theorie deckt und das Risiko-Renditeverhältnis optimieren soll. Märkte erleiden jedoch in bestimmten Phasen immer wieder deutlicher Verluste und Einbrüche. Im Laufe von Monaten und Jahren haben sich die Märkte jedoch immer wieder erholt. Wenn also keine unwahrscheinlichen und unvorhergesehenen Ereignisse eintreten und die Börsen und Anleihen nicht vollständig zusammenbrechen, so reicht Geduld aus, um Verluste zu verhindern. Im Laufe von einigen Monaten oder Jahren erholen sich selbst Aktienmärkte üblicherweise komplett und steigen dann sogar weiter.
Ein Risiko sollten Anleger allerdings nach Möglichkeit ausschalten: Manche ETFs sind swapbasiert. Sie kaufen also die Aktien nicht tatsächlich physisch ein, sondern setzen stattdessen auf Leihen, Short-Verkäufe oder ähnliche Konstrukte mit anderen Banken und Emittenten. Hierdurch entsteht ein Ausfallrisiko, das vor allem in Krisen zu einem Problem werden kann. Anleger sollten deswegen derartige Konstrukte nach Möglichkeit auch im Rahmen von ETFs meiden, auch wenn es gute Gründe geben kann, sie zu bevorzugen.
Fazit: Unterschiedliche Regulierung der Robo-Advisor
Robo-Advisor können unterschiedliche Pflichten und Möglichkeiten haben, je nachdem, mit welcher Erlaubnis sie ausgestattet sind. Anleger, die sich über einen längeren Zeitraum nicht weiter mit ihrer Geldanlage beschäftigen möchten, sollten darauf achten, einen Anbieter zu wählen, der mit einer Erlaubnis zur Portfolioverwaltung ausgestattet ist. Nur diese Robo-Advisor dürfen umschichten, ohne die Erlaubnis der Kunden einzuholen. Robo-Advisor gehen zudem mit der Erlaubnis eine ganze Reihe von Pflichten ein. Anleger sollten beim Anbieter ihrer Wahl darauf achten, dass der Robo-Advisor die Informationspflichten ernst nimmt und alle notwendigen Hinweise gibt.
Um das Geld müssen Anleger sich üblicherweise nicht fürchten. Die Robo-Advisor haben selbst meist keinen Zugriff auf das Geld und nutzen seriöse Partnerbanken mit BaFin-Lizenz zur Verwaltung. Auch das Risiko für Verluste ist durch die breite Streuung gering, auch wenn es niemals ganz ausgeschlossen werden kann. Wer einen ausreichend langen Anlagehorizont wählt, muss jedoch um sein Geld zumindest auf historischer Grundlage nicht fürchten.
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