VanEck Bitcoin-ETF – VanEck umgeht die SEC mit „limitiertem“ Bitcoin-ETF!
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 13.09.2019
Die amerikanische Börsenaufsicht SEC hat die Frist bis zu einer Entscheidung über einen Bitcoin-ETF kürzlich nochmals verlängert. Nun hat der New Yorker Anbieter VanEck, dessen Antrag zur Zulassung eines Bitcoin-ETFs der SEC schon lange vorliegt, die Initiative ergriffen und geht einen neuen Weg, um einen Bitcoin-ETF auf den Markt zu bringen. Seit vergangener Woche könnten institutionelle Anleger eine Variante des ursprünglich geplanten ETFs erwerben. Damit umgeht der Anbieter den eigentlich von der SEC vorgesehenen Weg, um einen ETF auf den Markt zubringen.
Limitierte Version kann nur von Instituten erworben werden
Der neue ETF wird als limitierte Version bezeichnet und kann ausschließlich von institutionellen Investoren erworben werden. Dazu gehören Banken, Versicherungen, Hedgefonds, registrierte Anlageberater oder andere qualifizierte Käufer. Privatanleger können den ETF nicht kaufen. Damit nutzt VanEck eine Ausnahmeregelung in den Statuten der SEC.
Als qualifizierte institutionelle Käufer (QIB) gelten Institute, die ein Wertpapier-Portfolio von über 100 Millionen Dollar besitzen. Auch registrierte Broker, die mindestens zehn Millionen Dollar verwalten, fallen in diese Kategorie. Des Weiteren gelten Banken und Sparkasse, die mindestens 100 Millionen Dollar an Wertpapiere verwalten oder investieren als QIB. Zudem müssen sie ein Nettovermögen von mindestens 25 Millionen Dollar nachweisen.
Lücke in SEC-Statuten ausgenutzt
VanEck bezieht sich auf die sogenannte Rule 144A in den Statuten der SEC. Diese Ausnahme umgeht die Vorgabe, dass Wertpapiere zunächst registriert werden müssen und in der Folge durch die SEC genehmigt werden. Wertpapiere, die nach der Rule 144A emittiert werden, dürfen allerdings nur an Instituten verkauft werden, da diese über eine bessere Risikobewertung verfügen und damit keinen strengen Vorgaben beim Anleger- und Verbraucherschutz unterliegen.
Der Anbieter könnten seinen VanEck ETF Lite auch als Testlauf für den ursprünglich geplanten Bitcoin-ETF verwenden. Die SEC bemängelt weiterhin die fehlende Sicherheit am Markt sowie unzuverlässige Kursindizes und verweigert daher die Zustimmung zu einem Bitcoin-ETF. Läuft der VanEck ETF Lite nun jedoch gut, so könnte die SEC zum Umdenken bewegt werden und dem SolidX Bitcoin ETF in absehbarer Zeit zustimmen. Die nächste Entscheidung ist für Mitte Oktober geplant.
Limitierter ETF, aber dennoch echter ETF
Unter anderem berichtete Bloomberg über den VanEck ETF Lite, an dem auch der Partner SolidX beteiligt ist. Die Nachrichtenagentur Bloomberg sprach von einem Workarround-Produkt. Rasch war die Rede von einem limitierten ETF, der aber dennoch einen echten ETF darstellt. Diese Einschätzung wird jedoch nicht von allen geteilt. Einige Beobachter werten die Bezeichnung als irreführend. So sprach der Krypto-Anwalt Jake Chervinsky auf Twitter davon, dass er in der Bezeichnung limiterter ETF eher eine Marketingstrategie sieht und verglich den VanEck ETF Lite mit dem Bitcoin Trust Fund (GBTC) von Grayscale, der sich zuletzt sehr erfolgreich entwickelte.
Der neue Bitcoin-ETF von VanEck könnte jedoch die Preiserholung von Bitcoin unterstützen. Zudem zeigt der Bitcoin Trust Fund von Grayscale, dass ein solcher Fonds durchaus für hohe Kapitalzuflüsse auf den Kryptomarkt verantwortlich sein kann. Derzeit stecken in diesem Fonds etwas ein Prozent aller Bitcoins.
Bakkt bald mit Bitcoin-Futures
Im Übrigen steht schon das nächste Krypto-Produkt, dass für Aufmerksamkeit sorgt, kurz vor seinem Start. Die Kryptobörse Bakkt plant, ab dem 23. September physische Bitcoin-Futures anzubieten. Schon zwei Wochen vor diesem Stichtag startet die Lagerung von Bitcoins für die Kunden von Bakkt. Die neue Kryptobörse könnte vor allem für institutionelle Investoren attraktiv sein und so auch den Preisanstieg von Bitcoins stützen.
Mit den neuen Angeboten von Bakkt und VanEck steigen für institutionelle Anleger die Optionen im Handel mit Bitcoins. In den letzten Monaten wurden klare Fortschritte sichtbar. Dennoch sehen Beobachter weiter die Notwendigkeit eines Bitcoin-ETFs, der auch für private Anleger zugänglich ist. Nur auf diesem Weg erhalten auch Kleinanleger die Möglichkeit, über ein reguliertes und etabliertes Finanzprodukt ihr Portfolio mit Bitcoins zu diversifizieren.
Zulassung durch die SEC noch nicht in Sicht
Die SEC zeigt jedoch sich trotz dieser Fortschritte – insbesondere für institutionelle Kunden – weiterhin skeptisch. Vor einigen Tagen wiederholte der SEC-Vorsitzende Jay Clayton bei CNBC erneut seine Bedenken gegenüber einem Bitcoin-ETF. Vor der Entscheidung über den Bitcoin-ETF von VanEck und SolidX berät und entscheidet die SEC übrigens schon Ende September über einen Antrag, der von Wilshire Phoenix eingereicht wurde.
Clayton bremste in seinem TV-Interview die Hoffnung auf eine positive Entscheidung seiner Behörde zugunsten eines Bitcoin-ETFs. Bis zu einer Genehmigung gebe es noch einige Hindernisse zu überwinden, dennoch seien aus seiner Sicht Bitcoin-ETFs mittlerweile näher an der Marktreife. Clayton argumentierte erneut, dass der Bitcoin-Handel an unregulierten Märkten stattfinde und diese anfällig für Manipulationen seien.
Sichere Verwahrung aller Vermögenswerte Voraussetzung
Die SEC könne erst dann an die Genehmigung eines Bitcoin-ETFs denken, wenn die ordnungsgemäße Verwahrung aller Vermögenswerte sichergestellt ist. Dennoch sieht auch Clayton Fortschritte für institutionelle Anleger. Allerdings sieht er weiter die Gefahr für Marktmanipulationen. Aus seiner Sicht sind Spotbörsen, an denen viele Kleinanleger aktiv sind, in unethischen Handelspraktiken involviert und würden gefälschte Handelsvolumen melden.
Fazit: Institutionelle Investoren können VanEck-ETF erwerben
Im September sowie Mitte Oktober stehen in den USA die nächsten Entscheidungen der Börsenaufsicht mit Blick auf einen Bitcoin-ETF an. Der Anbieter VanEck, der gemeinsam mit SolidX schon lange an einem solchen ETF arbeitet, hat nun jedoch eine Möglichkeit gefunden, um zumindest institutionellen Investoren einen Krypto-ETF anbieten zu können.
Der Anbieter nutzt dafür eine Ausnahmeregelung in den Statuten der SEC. Normalerweise müssen Wertpapiere erst registriert und dann durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Dies entfällt jedoch laut der Rule 144A, wenn sich das Finanzprodukt ausschließlich an institutionelle Investoren richtet. Für diese sind unter anderem die Voraussetzungen bei Anlegerschutz geringer. Daher bietet VanEck seinen neuen ETF nun ausschließlich qualifizierten Investoren wie Banken, Versicherungen oder Hedgefonds an, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Dennoch könnte dieser ETF auch für Privatanleger interessant sein, denn bei Erfolg könnte VanEck der SEC neue Argumente für die Genehmigung eines ETFs für eine größere Zielgruppe liefern. Noch bleibt die Börsenaufsicht bei ihrer Argumentation, dass eine Genehmigung aufgrund von Bedenken hinsichtlich der unzureichenden Regulierung des Bitcoin-Marktes sowie unzuverlässigen Indizes noch in weiter Ferne ist. Der SEC-Vorsitzende Jay Clayton betonte seine Bedenken vor einigen Tagen nochmals in einem TV-Interview, sieht jedoch auch Fortschritte für institutionelle Investoren.
Für diese kamen in den letzten Wochen in der Tat einige interessante Optionen auf. Die Kryptobörse Bakkt will in wenigen Wochen mit ihren physischen Bitcoin-Futures starten und bietet zudem die Lagerung von Bitcoins für institutionelle Investoren an.
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