Vermögenswirksame Leistungen – Alle Fakten der Vermögenswirksamen Leistung für Sparer!
Zuletzt aktualisiert & geprüft: 13.02.2024
So lohnt sich das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen
Noch immer lassen viele Arbeitnehmer Möglichkeiten bei der Geldanlage ungenutzt. Zu den oftmals unterschätzten Möglichkeiten gehören auch vermögenswirksame Leistungen (VL). Insbesondere für Geringverdiener sind die Zulagen vom Staat eine echte Hilfe bei der Geldanlage. Das Problem dabei ist: Viele Arbeitnehmer wissen gar nicht, dass ihnen solche Leistungen zustehen. Andere drücken sich davor, weil ihnen die Beantragung zu kompliziert erscheint. Tatsächlich ist der Aufwand im Verhältnis zum Ertrag jedoch sehr gering. Die Verträge für Anlagen mit VL laufen in der Regel sieben Jahre. Sechs Jahre lang wird eingezahlt, anschließend folgt noch ein Ruhejahr.
Das Wichtigste zu VL in Kürze:
- VL sind finanzielle Leistungen des Arbeitgebers, die zum Vermögensaufbau genutzt werden können.
- Der Arbeitgeber zahlt je nach Vereinbarungen im Arbeitsvertrag bis zu 40 Euro monatlich.
- Arbeitnehmer können zwischen verschiedenen Anlageformen wählen.
- Je nach Einkommen besteht noch ein Anspruch auf die staatliche Arbeitnehmersparzulage.
- Zahlt der Arbeitgeber weniger als 40 Euro, sollte der Betrag aus eigenen Mitteln aufgestockt werden.
- Der Sparbetrag wird frühestens nach sieben Jahren ausgezahlt. Dies gilt auch für staatliche Prämien.
Was sind vermögenswirksame Leistungen überhaupt?
Vermögenswirksame Leistungen, auch bekannt als VL, sollen Arbeitnehmer dabei unterstützen, ein Vermögen aufzubauen. Hierzu erhalten Arbeitnehmer, Beamte, Auszubildende, Soldaten oder Richter bis zu 40 Euro pro Monat von ihrem Arbeitgeber. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, welche jedoch in vielen Tarifverträgen garantiert ist.
Vermögenswirksame Leistungen können in einer Vielzahl von neu abgeschlossenen oder bereits vorhandenen Verträgen eingezahlt werden. Möglich sind beispielsweise eine Baufinanzierung, ein Bausparvertrag, Banksparplan oder Fondssparplan. Beim Abschluss eines Sparplans muss darauf geachtet werden, dass dieser auch für vermögenswirksame Leistungen zugelassen ist. Der Vertrag wird generell vom Arbeitnehmer abgeschlossen und anschließend beim Arbeitgeber vorgelegt. Dieser zahlt den vereinbarten Betrag dann direkt in den Vertrag ein.
Die Laufzeit bei einem VL-Vertrag ist in der Regel sieben Jahre. Während der ersten sechs Jahre werden Beträge eingezahlt, zum Schluss folgt dann noch ein Ruhejahr. Läuft der Vertrag aus, werden Arbeitnehmer zumeist rechtzeitig von ihrem Anbieter informiert. Zumeist wird dabei direkt eine Verlängerung angeboten. Mit dem vorhandenen Guthaben können Sparer sich einen privaten Wunsch erfüllen oder dieses für ihre Altersvorsorge nutzen. Eine Ausnahme gilt bei Bausparverträgen, hier werden zumeist über die vollen sieben Jahre Beiträge eingezahlt.
Staatliche Zulagen machen vermögenswirksame Leistungen besonders attraktiv
Neben dem Arbeitgeber beteiligt sich auch der Staat am Vermögensaufbau. Voraussetzung hierbei ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dabei wird immer das zu versteuernde Nettoeinkommen berücksichtigt. Dies kommt insbesondere Familien zugute, da das zu versteuernde Nettoeinkommen aufgrund von Freibeträgen zumeist deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegt. So lohnt es sich auch bei einem höheren Bruttogehalt zu prüfen, ob im Einzelfall ein Anspruch auf VL besteht. Der Staat zahlt immer dann, wenn das Geld in einem VL-Fondssparplan oder Bausparvertrag angelegt wird.
- Banksparplan: Keine
- Bausparvertrag: Beim Bausparvertrag erhalten Sparer mit einem zu versteuernden Einkommen bis 17.900 Euro jährlich eine Arbeitnehmersparzulage. Diese beträgt 9 Prozent des eingezahlten Betrags, maximal 43 Euro pro Jahr. Liegt das Einkommen unter 25.600 Euro pro Jahr gibt es zusätzlich noch eine Wohnungsbauprämie in Höhe von 8,6 Prozent der eingehzahlten Summe, bis maximal 45 Euro jährlich. Die VL werden dabei nicht angerechnet.
- Tilgung einer Baufinanzierung: Hier gelten die Leistungen der Arbeitnehmersparzulage wie beim Bausparvertrag. Eine Wohnungsbauprämie wird jedoch nicht gezahlt.
- Sparplan für Aktienfonds: Hier gilt eine Obergrenze von 20.000 Euro. Die staatlichen Leistungen betragen 20 Prozent der eingezahlten Summe, maximal 80 Euro pro Jahr.
Für Ehepaare gelten immer die doppelten Einkommensgrenzen.
Vermögenswirksame Leistungen aus eigener Tasche aufstocken
Arbeitnehmer sollten sich zunächst erkundigen ob sie einen Anspruch auf VL haben. Dieser kann sich aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Maximal gibt es 40 Euro pro Monat, also bis zu 480 Euro jährlich. Im besten Fall übernimmt der Arbeitnehmer die komplette Förderung.
Beispiel:
Wer beispielsweise einen Banksparplan abschließt und hierfür 40 Euro von seinem Chef erhält, darf sich bei einer 2-prozentigen Verzinsung nach sieben Jahren über eine Auszahlung von circa 3.085 Euro freuen. Dieser Betrag steht zur freien Verfügung und kann somit für alle Wünsche verwendet werden.
Sollte der Arbeitgeber nur einen geringeren Betrag zahlen kann dieser aus eigenen Mitteln aufgestockt werden. Dies lohnt sich besonders dann, wenn noch ein Anspruch auf staatliche Zulagen besteht oder der VL-Vertrag einen Mindestbetrag vorsieht. Je nach Angebot kann die Summe auf 40 Euro aufgestockt oder jeder beliebige Betrag zusätzlich eingezahlt werden.
Steuern und Sozialabgaben
Für vom Arbeitgeber gezahlte VL fallen Steuern und Sozialabgaben an. Das Bruttogehalt wird quasi um die vermögenswirksamen Leistungen erhöht. Im Gegenzug werden auf der Lohnabrechnung die zu zahlenden Steuern und Abgaben abgezogen. Im Vergleich zum Zustand ohne vermögenswirksame Leistungen verringert sich also das Nettogehalt geringfügig.
Die erwirtschafteten Kapitalerträge sind ebenfalls steuerpflichtig. Deshalb ist es ratsam, für das Jahr in dem der Vertrag ausläuft, rechtzeitig einen Freistellungsauftrag einzureichen. Wichtig dabei ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Höchstbetrag von 801 Euro für Alleinstehende bzw. 1.602 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare nicht übersteigt.
Je nach Branche gibt es Sonderfälle
Einige Tarifverträge beispielsweise für die Metall- und Elektroindustrie sehen sogenannte altersvorsorgewirksamen Leistungen (AWL) vor. Bei dieser Variante kann der Arbeitnehmer nicht selbst bestimmen, wie das Geld angelegt wird. Aktuell beträgt die Förderung in den betreffenden Branchen 26,59 Euro monatlich, für Auszubildende gibt es 13,29 Euro pro Monat. Das Geld muss für eine betriebliche oder private Altersvorsorge verwendet werden. Denkbar wäre unter anderem ein Riester Vertrag oder eine betriebliche Vorsorge in Form einer Entgeltumwandlung.
Umwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge
Wer verhindern will, dass sein Nettoeinkommen durch Steuern und Sozialabgaben sinkt, kann die VL nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge einfließen lassen. Innerhalb der geltenden Grenzen sind die Beträge dann von Steuer und Sozialabgaben befreit. Allerdings werden diese bei einer späteren Auszahlung fällig ebenso wie die vollen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Staatliche Förderungen, wie Arbeitnehmersparzulage und die Wohnungsbauprämie, entfallen bei dieser Variante ebenfalls.
Vier Möglichkeiten zur Auswahl
Bei der Anlage von vermögenswirksamen Leistungen gibt es grundsätzlich vier unterschiedliche Varianten. Welche im Einzelfall am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren wie Wohnsituation, dem zu versteuernden Einkommen sowie der persönlichen Risikobereitschaft ab. Beim Banksparplan, der Tilgung eines Baukredits oder einem Bausparvertrag gibt es eine feste Verzinsung. Fondssparpläne bieten zumeist die bessere Rendite, bei gleichzeitig etwas höherem Risiko.
Möglichkeit 1: Baukredit tilgen
Wer bereits einen Baukredit abgeschlossen hat, kann sich die VL direkt auf das Darlehenskonto überweisen lassen. Die die beim Darlehen berechneten Zinsen zumeist über den möglichen Renditen liegen, erhalten Sparer hier eine durchaus attraktive Verzinsung. Allerdings können vermögenswirksame Leistungen nicht bei allen Banken zur Tilgung eines Darlehens genutzt werden.
Möglichkeit 2: Bausparvertrag
Beim Bausparvertrag handelt es sich um eine Kombination aus Sparplan und einem Immobiliendarlehen. Wer keinen Baukredit benötigt, kann den Vertrag jedoch auch als reinen Sparplan nutzen. In vielen Fällen gibt es hierfür sogar noch einen Bonus in Form von höheren Zinsen.
Ein Bausparvertrag bietet sich immer dann an, wenn:
- bereits eine Immobilie vorhanden ist und in absehbarer Zeit Geld für Renovierungen oder Modernisierungen benötigt wird.
- der Bau oder Kauf einer Immobilie geplant ist.
Kommt es alleine auf die Verzinsung an, lohnt sich der Vergleich mit einem VL-Banksparplan. Vorteil beim Bausparvertrag ist, dass der Staat innerhalb der geltenden Einkommensgrenzen noch eine Wohnungsbauprämie zahlt. Die zweite staatliche Förderung gibt es aber nur für Sparbeiträge, die nicht bereits für die Arbeitnehmersparzulage verwendet wurden. Besteht als ein Anspruch auf Wohnungsbauprämie sind die Erträge deutlich besser als bei einem Banksparplan.
Beim Bausparvertrag gilt eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren, falls hierfür eine staatliche Förderung gezahlt wird. Eine Ruhezeit muss somit nicht beachtet werden. Frühestens sieben Jahre nach Abschluss des Vertrags können Sie das Darlehen in Anspruch nehmen oder sich das Guthaben auszahlen lassen.
Wer den Vertrag vorab mit einem Online Rechner berechnen möchte, sollte dabei auf einige Eckdaten achten. Entscheidend ist dabei immer die Laufzeit. Um staatliche Leistungen beantragen zu können, muss eine Laufzeit von mindestens sieben Jahren gewählt werden. Empfehlenswert ist eine Kombination aus VL und eigenen Einzahlungen. Bei einer Bausparsumme von 15.000 Euro liegt dieser für einen Alleinstehenden mit Anspruch auf Wohnungsbauprämie bei etwa 43 Euro monatlich.
Möglichkeit 3: Der Fondssparplan
Wer eine höhere Rendite sucht und mit möglichen Kursschwankungen auf den Aktienmärkten zurechtkommt, sollte sich für einen Fondssparplan entscheiden. Wegen der Schwankungen steht der Auszahlungsbetrag bei dieser Variante im Vorfeld noch nicht fest. Nach unseren Berechnungen hätte jedoch ein Sparplan mit Indexfonds auf den Weltaktienindex MSCI World und einem monatlichen Betrag von 100 Euro in den letzten 15 Jahren eine durchschnittliche Rendite von 5,5 Prozent erwirtschaftet.
Vorteilhaft ist zudem, dass die Einkommensgrenzen für eine Arbeitnehmersparzulage bei einem Fondssparplan höher angesetzt sind. Mit 20 Prozent des eingezahlten Betrags ist die Förderung ebenfalls etwas höher. Günstige Angebote für einen Fondssparplan gibt es bei Direktbanken oder Fondsvermittlern. Für den Sparbeitrag werden Anteile an Investmentfonds gekauft, die dann in ein Depot bei einer Fondsbank – oder eben der vermittelnden Bank – verwahrt werden. Nach dem Laufzeitende kann der Sparplan wahlweise ausgezahlt oder im Depot belassen werden.
Möglichkeit 4: Banksparplan
Ein Banksparplan empfiehlt sich nur dann, wenn kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht und eine besonders sichere Anlageform gesucht wird. Hierzu wird bei der Bank ein separates Sparkonto eröffnet. Da es keine staatliche Förderung gibt, ist der Sparer nicht an eine siebenjährige Mindestlaufzeit gebunden. Die meisten Angebote beinhalten nur eine relativ geringe Grundverzinsung. Im Gegenzug wird zum Ende der Laufzeit ein Bonus von bis zu 14 Prozent auf die angesparten Beträge gezahlt. Auf diese Weise soll eine vorzeitige Kündigung verhindert werden.
Sparpläne biete im Vergleich zu anderen festverzinslichen Anlagen wie Festgeld eine etwas höhere Rendite. Da die Bonuszahlung am Ende der Laufzeit oft einen großen Anteil an der gesamten Rendite hat, sollte der Vertrag möglichst nicht vorzeitig gekündigt werden.
Nachteilig ist, das nicht alle Banken einen Sparplan für vermögenswirksame Leistungen anbieten. Hierzu gehört unter anderem die Degussa Bank. VL-Sparen wird hier mit einer laufenden Verzinsung von 0,05 Prozent und einer späteren Bonuszahlung von 14 Prozent angeboten.
Vermögenswirksame Leistungen ETFs
Vorteile von VL in ETFs | Anlagemöglichkeiten | Staatliche Förderung | Anbieter und Kosten |
---|---|---|---|
Hohe Renditechancen | Diverse Fondssparpläne | Bis zu 80 Euro jährlich | Finvesto, comdirect, Oskar, Ginmon |
Langfristiger Vermögensaufbau | Nachhaltige ETF-Optionen | Einkommensgrenzen beachten | Geringe Depotführungsgebühren |
Cost-Average-Effekt | Breite Streuung und Risikominimierung | Änderungen 2024 zu beachten | Viele vl-fähige ETFs verfügbar |
Vermögenswirksame Leistungen (VL) bieten eine attraktive Möglichkeit, mit Unterstützung des Arbeitgebers und staatlicher Förderung, ein Vermögen aufzubauen. Besonders interessant sind dabei Investments in Exchange Traded Funds (ETFs), die durch ihre breite Streuung und geringe Kosten eine hohe Renditechance bieten.
- Grundlagen der VL-Anlage in ETFs – Die Einzahlung in einen VL-ETF-Sparplan ermöglicht es Arbeitnehmern, monatliche Beiträge direkt in den Kapitalmarkt zu investieren. Durch die Nutzung von vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers können Anleger zwischen 6,65 und 40 Euro monatlich investieren, die nach einer Sperrfrist von sieben Jahren verfügbar werden.
- Staatliche Förderung – Die staatliche Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage ist ein zentraler Vorteil des VL-Sparens mit ETFs. Abhängig von der Anlageform und dem Einkommen können Alleinstehende bzw. Verheiratete bis zu 80 Euro bzw. 160 Euro pro Jahr als Zulage erhalten. Die Einkommensgrenzen und Förderbeträge sind dabei für verschiedene Anlageformen unterschiedlich und sollen ab 2024 angepasst werden.
- Auswahl der richtigen ETFs – Nicht alle ETFs sind für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen geeignet. Wichtig ist, dass der Fonds einen Aktienanteil von mindestens 60 Prozent hat und als vl-fähig gekennzeichnet ist. Welt-ETFs, wie der iShares Core MSCI World UCITS ETF, bieten sich besonders an, da sie eine globale Streuung und damit ein reduziertes Risiko ermöglichen.
- Anbieter und Kosten – Zu den führenden Anbietern für VL-Sparen mit ETFs gehören Finvesto und comdirect, die eine breite Palette an vl-fähigen ETFs anbieten. Die Depotführungsgebühren und die Kosten für die Sparplanausführung sind dabei vergleichsweise gering, was den langfristigen Vermögensaufbau begünstigt.
- Nachhaltige Anlageoptionen – Neben der traditionellen Anlage in ETFs bieten einige Anbieter auch die Möglichkeit, in nachhaltige ETFs zu investieren. So können Anleger nicht nur ihr Vermögen mehren, sondern auch in verantwortungsvolle Unternehmen investieren.
In der Gesamtbetrachtung bietet das VL-Sparen mit ETFs eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, mit Hilfe von vermögenswirksamen Leistungen, staatlicher Förderung und der breiten Streuung von ETFs, ein langfristiges Vermögen aufzubauen. Es ist jedoch wichtig, die Eignung der ETFs, die Konditionen der Anbieter sowie
Fazit zu vermögenswirksamen Leistungen
Arbeitnehmer sollten die Möglichkeit von vermögenswirksamen Leistungen in keinem Fall ungenutzt lassen. Ansonsten verschenkt man wirklich bares Geld. Im Prinzip gibt es für jeden Fall eine passende Anlageform und der Aufwand für die Beantragung ist sehr gering.
Experten-Tipp:
Es ist wichtig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten rund um die vermögenswirksamen Leistungen zu informieren, um das Geld effektiv anlegen zu können.
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